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Informationen zum Dokument  BVerfGE 41, 126 - Reparationsschäden  Materielle Begründung

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A. -- I.
1. Auf der Potsdamer Konferenz im Juli und August 1945 beschlosse ...
2. Ebenso wie vorher schon andere amtliche deutsche Stellen hatte ...
3. Die innerstaatliche Regelung einer Entschädigung für ...
4. Das Reparationsschädengesetz unterscheidet - abgesehen vo ...
II.
1. Sie ist der Ansicht, die Bundesrepublik schulde ihr eine nach  ...
a) Die Beschwerdeführerin begründet ihren Anspruch auf  ...
b) Zum anderen beruft sich die Beschwerdeführerin zur Begr&u ...
c) Art. 134 Abs. 4 GG und die daraus in der Rechtsprechung des Bu ...
2. Ihr Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG sieht die Beschwerdefü ...
a) Der allgemeine Gleichheitssatz verbiete es dem Gesetzgeber, un ...
b) Andererseits stelle das Reparationsschädengesetz die Repa ...
c) Selbst wenn man in Widerspruch zur Rechtsauffassung der Beschw ...
3. Nach Ansicht der Beschwerdeführerin verletzt das angefoch ...
III.
IV.
1. Die Reparationsschäden gehörten zu dem großen  ...
2. Der Ausschluß der juristischen Personen von den Entsch&a ...
3. Auch die Nichtberücksichtigung der Reparationsschäde ...
V.
B.
I.
1. Die Beschwerdeführerinnen sind als juristische Personen d ...
2. Soweit die Beschwerdeführerin zu 1) einen Grundrechtsvers ...
II.
1. Als Prüfungsmaßstab für die Verfassungsmä ...
2. Die Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention  ...
C.
I.
1. In bewußter Abkehr von den Verhältnissen unter dem  ...
2. Daher hat das Bundesverfassungsgericht bereits in der Entschei ...
3. Wie das Bundesverfassungsgericht in der letztgenannten Entsche ...
4. Diese Rechtsprechungsgrundsätze gelten in vollem Umfang a ...
II.
1. Soweit nach Völkerrecht eine Wiedergutmachungspflicht des ...
2. Selbst wenn man mit den Beschwerdeführerinnen von der Exi ...
3. Dagegen kann nicht geltend gemacht werden, die Bundesrepublik  ...
4. Ebensowenig kann der Gesichtspunkt der Tilgung einer Reparatio ...
5. Schließlich gibt es auch keine deutsche Rechtstradition, ...
III.
1. Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz eines vor- oder &uu ...
2. Eine unmittelbare Haftung der Bundesrepublik für die Repa ...
3. Ebensowenig läßt sich nach bürgerlichem Recht  ...
4. Auch aus dem Besatzungsrecht ergeben sich keine Ansprüche ...
a) Die von den Beschwerdeführerinnen herangezogenen Äu& ...
b) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin zu 2) sche ...
c) § 29 des Umstellungsgesetzes (oben A I 3) enthält nu ...
5. Der Überleitungsvertrag hat ebenfalls keine hinreichend k ...
6. Die aufgezeigten Grenzen der Haftung der Bundesrepublik fü ...
a) Wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 7. Ju ...
b) Der Wortlaut der Entschädigungsklausel gibt jedoch keinen ...
c) Die fehlende Konkretisierung individueller Entschädigungs ...
d) Den von den Beschwerdeführerinnen herangezogenen Erkl&aum ...
7. Schließlich vermag auch die von der Beschwerdeführe ...
D.
I.
1. a) Soweit die Beschwerdeführerinnen aus der angeblichen T ...
b) Ebensowenig läßt sich eine Besonderheit der Reparat ...
c) Die Beschwerdeführerinnen berufen sich weiter darauf, da& ...
d) Schließlich ist die Gleichstellung der genannten Schaden ...
2. Es verletzt auch nicht den Gleichheitssatz, daß andere n ...
3. Es bestehen auch sachgerechte Gründe dafür, daß ...
II.
1. Die Beschränkung der Ausgleichsleistungen auf natürl ...
2. Die gleichen Erwägungen, die den Ausschluß der juri ...
a) Die Entschädigungsleistungen für Reparationsgesch&au ...
b) Die erwähnte Prognose des Gesetzgebers hat sich auch im B ...
c) Allerdings hat die wirtschaftliche Entwicklung bis zum Erla&sz ...
3. Gewiß beruht der vollständige Ausschluß aller ...
III.
1. Entgegen der Auffassung der Bundesregierung läßt si ...
2. Jedoch lassen sich folgende Erwägungen zugunsten der Ents ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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