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Informationen zum Dokument  BVerfGE 48, 210 - Steuerliche Ausnahme  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Vorschrift des § 34c Abs. 1-3 EStG, eingeführt d ...
2. Bis zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes zum  ...
II.
III.
1. Die Vorschrift des § 34c Abs. 3 EStG sei für die Ent ...
2. Die Vorschrift des § 34c Abs. 3 (erste Alternative) EStG  ...
IV.
1. Der Bundesminister der Finanzen bestreitet die Aktivlegitimati ...
2. Die Beteiligten des Ausgangsverfahrens haben sich wie folgt ge ...
a) Das Finanzamt Düsseldorf-Mitte hält die Vorlage f&uu ...
b) Die St....-AG hat sich auf Äußerungen zur Frage ihr ...
3. Der Bundesfinanzhof hat mitgeteilt, daß nur der IV. Sena ...
B. -- I.
II.
1. Aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ergibt sich de ...
2. Gegenstand, Inhalt, Zweck und Ausmaß dieser Ermächt ...
a) Das Ausmaß der erforderlichen Bestimmtheit einer gesetzl ...
b) Das Erfordernis der Bestimmtheit gesetzlicher Ermächtigun ...
3. a) Der Begriff "volkswirtschaftliche Gründe" ist keine un ...
aa) Für diese einengende Begriffsbestimmung spricht schon de ...
bb) Daß nur diese Auslegung dem Sinn der Vorschrift gerecht ...
b) Nach alledem hat der Gesetzgeber angesichts der zunehmenden in ...
c) Das Ausmaß der Ermächtigung begegnet keinen verfass ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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