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Informationen zum Dokument  BVerfGE 50, 205 - Strafbarkeit von Bagatelldelikten  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. § 242 StGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Janua ...
2. Der Gesetzgeber hat im Zuge der Reform des Strafrechts und des ...
a) Mit der Streichung des Neunundzwanzigsten Abschnitts des Zweit ...
b) Nach § 248a StGB a.F. wurde mit Geldstrafe oder mit Freih ...
c) Auf prozessualem Gebiet wurde mit Art. 21 Nr. 44 EGStGB eine w ...
II.
1. Gegen den Angeklagten des Ausgangsverfahrens ist beim Amtsgeri ...
2. Das Amtsgericht hat im Eröffnungsverfahren (§§  ...
a) Der Gesetzgeber habe mit der Neufassung des § 248a StGB d ...
b) Im Falle des § 248a StGB fehle es an der gebotenen Ausgew ...
c) Im Falle der Gültigkeit des § 248a StGB sehe sich da ...
III.
1. Für die Bundesregierung hat sich der Bundesminister der J ...
2. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Köln hält ...
3. Die übrigen eingangs genannten Stellen und der Angeklagte ...
B. -- I.
II.
III.
1. Die Frage, wie der zunehmenden Bagatellkriminalität im Be ...
2. Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht verpflichtet,  ...
3. War der Gesetzgeber nicht verfassungsrechtlich gehindert, den  ...
4. Auch die nähere Ausgestaltung der vom Gesetzgeber fü ...
a) Daß die Vorschrift des § 242 StGB insoweit mit dem  ...
b) § 242 StGB steht aber auch insoweit mit der Verfassung im ...
aa) Nach dem den Bereich staatlichen Strafens wesentlich bestimme ...
bb) Diesen Anforderungen ist hier genügt. Es verstö&szl ...
c) Auch unter anderen Gesichtspunkten ist die zur Prüfung ge ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Rainer M. Christmann, A. Tschentscher
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