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Informationen zum Dokument  BVerfGE 55, 114 - Witwenrente  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Wer aus der Versicherung des verstorbenen Ehegatten eine Hinte ...
2. Das Bundessozialgericht hat in ständiger Rechtsprechung e ...
3. Der Große Senat des Bundessozialgerichts hielt die zweit ...
II.
1. Verfassungsbeschwerde 1 BvR 179/78 ...
a) Die 1912 geborene Beschwerdeführerin heiratete 1931, ihr  ...
b) Gegen diese Entscheidung wendet sich die Beschwerdeführer ...
2. Verfassungsbeschwerde 1 BvR 464/78 ...
a) Die 1925 geborene Beschwerdeführerin heiratete 1950. Ihr  ...
b) Mit der gegen dieses Urteil und die Urteile der Vorinstanzen g ...
III.
IV.
V.
B.
I.
II.
1. Art. 6 Abs. 1 GG enthält eine Grundsatznorm für den  ...
2. Die Regelungen der §§ 1302 Abs. 1 und 1291 Abs. 2 RV ...
III.
1. Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet dem Gesetzgeber, wese ...
2. Nach diesen Maßstäben kann die beanstandete untersc ...
3. Der Grundsatz von der Gleichwertigkeit jeder Ehe verbietet es  ...
4. Dennoch ist die gesetzliche Regelung in der Auslegung durch da ...
5. Endlich liegt auch keine Verletzung des Gleichheitssatzes dari ...
IV.
1. Die Frage, ob eine Hinterbliebenenrente einer Witwe und eine H ...
2. Art. 2 Abs. 1 GG scheidet als selbständiger Prüfma&s ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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