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Informationen zum Dokument  BVerfGE 58, 233 - Deutscher Arbeitnehmerverband  Materielle Begründung

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Nach § 1 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes vom 9. April 19 ...
2. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Tariff& ...
II.
1. Der beschwerdeführende, seit 1952 tätige Verband sch ...
2. Im Jahre 1961, damals noch unter der Bezeichnung "Bergarbeiter ...
3. Mit der Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdefüh ...
III.
1. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält die Rügen, insbe ...
2. Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) hat in ihrer Stel ...
3. Die Christliche Gewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie (CGBCE) h& ...
4. Der Christliche Bau- und Holzarbeiterverband Deutschlands (CBH ...
5. Der Gesamtverband der Christlichen Gewerkschaften Deutschlands ...
B.
I.
1. Das Bundesarbeitsgericht hält den Beschwerdeführer d ...
2. Weder das Grundgesetz noch das Tarifvertragsgesetz haben die V ...
3. Nach den verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Feststel ...
a) Die Organisationsstärke im Verhältnis zu dem vom Bes ...
b) Dies gilt auch für die Bereiche Bergbau und Energie in No ...
c) Der Beschwerdeführer verfügt ferner nicht über  ...
d) Auch der Hinweis des Bundesarbeitsgerichts ist nicht zu beanst ...
e) Auch die vom Beschwerdeführer mit eigenen Listen errungen ...
f) Schließlich sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, da&szl ...
4. Das Erfordernis einer gewissen Durchsetzungsfähigkeit f&u ...
5. Auf die Frage, ob die internationalen Abmachungen, auf die der ...
a) Art. 11 Abs. 1 MRK anerkennt das Recht, zum Schutz der Interes ...
b) In Art. 5 der Europäischen Sozialcharta vom 18. Oktober 1 ...
c) Das Übereinkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorgan ...
d) Gleiches gilt für den Internationalen Pakt über wirt ...
6. Da das Erfordernis einer gewissen Durchsetzungsfähigkeit, ...
II.
1. Auf Art. 2 Abs. 1 GG kann sich der Beschwerdeführer schon ...
2. Auch der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist nicht verletzt ...
3. Art. 19, 20, 28 und 79 Abs. 3 GG enthalten keine selbstän ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
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