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A. Tschentscher |
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2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerwGE 94, 1 - Naturschutzverordnung
BVerfGE 155, 238 - Windseegesetz
BVerfGE 143, 246 - Atomausstieg
BVerfGE 138, 1 - Schulnetzplanung Sachsen
BVerfGE 134, 242 - Garzweiler
BVerfGE 117, 316 - Künstliche Befruchtung für Verheiratete
BVerfGE 116, 96 - Fremdrentengesetz
BVerfGE 110, 1 - Erweiterter Verfall
BVerfGE 102, 147 - Bananenmarktordnung
BVerfGE 102, 1 - Altlasten
BVerfGE 100, 226 - Denkmalschutz
BVerfGE 98, 169 - Arbeitspflicht
BVerfGE 93, 319 - Wasserpfennig
BVerfGE 83, 201 - Bundesberggesetz
BVerfGE 83, 182 - Pensionistenprivileg
BVerfGE 80, 137 - Reiten im Walde
BVerfGE 79, 174 - Straßenverkehrslärm
BVerfGE 74, 264 - Boxberg
BVerfGE 74, 129 - Widerruf von Leistungen
BVerfGE 72, 51 - Bundesrechtsanwaltsordnung
BVerfGE 70, 191 - Fischereibezirke
BVerfGE 68, 361 - Eigenbedarf I
BVerfGE 67, 26 - Schwangerschaftsabbruch Krankenkassen
4. Zitiert selbst:
BGHZ 6, 270 - Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
BVerfGE 56, 249 - Gondelbahn
BVerfGE 52, 1 - Kleingarten
BVerfGE 51, 193 - Schloßberg
BVerfGE 50, 290 - Mitbestimmung
BVerfGE 45, 297 - Öffentliche Last
BVerfGE 45, 63 - Stadtwerke Hameln
BVerfGE 43, 242 - Universitätsgesetz Hamburg
BVerfGE 42, 20 - Öffentliches Wegeeigentum
BVerfGE 38, 175 - Rückenteignung
BVerfGE 37, 132 - Vergleichsmiete I
BVerfGE 36, 281 - Patentanmeldungen
BVerfGE 31, 275 - Bearbeiter-Urheberrechte
BVerfGE 31, 229 - Schulbuchprivileg
BVerfGE 29, 348 - Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag
BVerfGE 25, 112 - Niedersächsisches Deichgesetz
BVerfGE 24, 367 - Hamburgisches Deichordnungsgesetz
BVerfGE 24, 119 - Adoption I
BVerfGE 21, 73 - Grundstücksverkehrsgesetz
BVerfGE 20, 351 - Tollwut
BVerfGE 20, 150 - Sammlungsgesetz
BVerfGE 18, 353 - Devisenbewirtschaftungsgesetz
BVerfGE 10, 89 - (Großer) Erftverband
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. Vorher war das Wasserrecht durch eine Vielzahl unterschiedlich ...
2. Das Bedürfnis zum Erlaß des Wasserhaushaltsgesetzes ...
a) Das Wasserhaushaltsgesetz unterscheidet zwischen der Benutzung ...
b) Die Voraussetzungen für die Zulassung einer Grundwasserbe ...
c) Die beim Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes bestehenden ...
II.
1. Der Kläger des Ausgangsverfahrens betreibt im nördli ...
2. Auf die Revision des beklagten Landes hat der Bundesgerichtsho ...
a) Art. 14 GG schütze den Eigentümer gegen Beeinträ ...
b) Es sei allerdings fraglich, ob die vom Kläger des Ausgang ...
c) Die Regelung, daß dem Grundstückseigentümer je ...
d) Bei dieser Rechtslage sei, so meint der Bundesgerichtshof absc ...
III.
1. Der Bundesminister des Innern, der sich für die Bundesreg ...
2. Die Bayerische Staatsregierung hat sich der Stellungnahme der ...
3. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ein Gutachten ...
4. Der 4. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hält ...
B.
I.
1. Für das Ausgangsverfahren zeigt der Vorlagebeschluß ...
a) Das Grundgesetz hat den ordentlichen Gerichten für den Be ...
b) Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG ist die prozessuale Ergänzung de ...
2. Die Zulässigkeit der Vorlage kann hiernach unter dem Gesi ...
3. Der Kläger des Ausgangsverfahrens hat die Versagung der w ...
a) Dem von einem enteignenden Eingriff betroffenen Bürger st ...
b) Für die Entscheidungskompetenz der ordentlichen Gerichte ...
c) Bei Anwendung der dargelegten Grundsätze ist die Zulä ...
d) Zusätzlich ist auf folgendes hinzuweisen: Dem Wasserhaush ...
II.
III.
C.
I.
1. Die beanstandeten Normen stellen ein Regelungssystem dar, das ...
2. Der Bundesgerichtshof geht bei der verfassungsrechtlichen Eino ...
II.
1. Bei der Prüfung der Regelung am Maßstab des Grundge ...
2. Die Prüfung, ob ein Rechtsvorgang als Enteignung zu quali ...
a) Insoweit geht das vorlegende Gericht von folgender Auffassung ...
b) Weiter beruht der Vorlagebeschluß auf der Rechtsansicht, ...
3. Aus dieser Rechtslage folgt: ...
a) Die beanstandeten Vorschriften ermächtigen nicht die Exek ...
b) Nach ihrem zeitlichen Geltungsbereich gilt die öffentlich ...
III.
1. Der Gesetzgeber muß bei der Wahrnehmung des ihm in Art. ...
a) Zunächst kann aus Art. 14 GG nicht hergeleitet werden, da ...
b) Die zu prüfenden Vorschriften sollen eine "haushälte ...
c) Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlic ...
d) Da das Grundwasser wie ein Strom die Erde durchfließt, l ...
e) Dem Grundwasser kommt hiernach für die Allgemeinheit, ins ...
2. Die gegen die gesetzliche Regelung vorgebrachten Einwendungen ...
a) Zunächst ist die Ansicht unzutreffend, die Vorschriften d ...
b) Die beanstandete Regelung verletzt auch nicht das Gleichbehand ...
aa) Es trifft nicht zu, daß der Grundsatz der Lastengleichh ...
bb) Der Gleichheitssatz wird auch nicht dadurch verletzt, da&szli ...
c) Die beanstandeten Vorschriften verletzen auch nicht den Grunds ...
d) Die weitere Rüge, § 6 WHG gehe über das erforde ...
3. Aus den vorstehenden Erwägungen folgt zugleich, daß ...
D.
I.
II.
1. Dem Kläger des Ausgangsverfahrens stand beim Inkrafttrete ...
2. Es kann verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden, da&szli ...
a) Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der vom Kl& ...
b) die Notwendigkeit, die alten Eigentümerbenutzungen dem Er ...
c) Daß diese Nutzungsbefugnisse nach Maßgabe des &sec ...
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