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Informationen zum Dokument  BVerfGE 58, 300 - Naßauskiesung  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  A. Tschentscher
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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Vorher war das Wasserrecht durch eine Vielzahl unterschiedlich ...
2. Das Bedürfnis zum Erlaß des Wasserhaushaltsgesetzes ...
a) Das Wasserhaushaltsgesetz unterscheidet zwischen der Benutzung ...
b) Die Voraussetzungen für die Zulassung einer Grundwasserbe ...
c) Die beim Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes bestehenden ...
II.
1. Der Kläger des Ausgangsverfahrens betreibt im nördli ...
2. Auf die Revision des beklagten Landes hat der Bundesgerichtsho ...
a) Art. 14 GG schütze den Eigentümer gegen Beeinträ ...
b) Es sei allerdings fraglich, ob die vom Kläger des Ausgang ...
c) Die Regelung, daß dem Grundstückseigentümer je ...
d) Bei dieser Rechtslage sei, so meint der Bundesgerichtshof absc ...
III.
1. Der Bundesminister des Innern, der sich für die Bundesreg ...
2. Die Bayerische Staatsregierung hat sich der Stellungnahme der  ...
3. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ein Gutachten  ...
4. Der 4. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hält  ...
B.
I.
1. Für das Ausgangsverfahren zeigt der Vorlagebeschluß ...
a) Das Grundgesetz hat den ordentlichen Gerichten für den Be ...
b) Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG ist die prozessuale Ergänzung de ...
2. Die Zulässigkeit der Vorlage kann hiernach unter dem Gesi ...
3. Der Kläger des Ausgangsverfahrens hat die Versagung der w ...
a) Dem von einem enteignenden Eingriff betroffenen Bürger st ...
b) Für die Entscheidungskompetenz der ordentlichen Gerichte  ...
c) Bei Anwendung der dargelegten Grundsätze ist die Zulä ...
d) Zusätzlich ist auf folgendes hinzuweisen: Dem Wasserhaush ...
II.
III.
C.
I.
1. Die beanstandeten Normen stellen ein Regelungssystem dar, das  ...
2. Der Bundesgerichtshof geht bei der verfassungsrechtlichen Eino ...
II.
1. Bei der Prüfung der Regelung am Maßstab des Grundge ...
2. Die Prüfung, ob ein Rechtsvorgang als Enteignung zu quali ...
a) Insoweit geht das vorlegende Gericht von folgender Auffassung  ...
b) Weiter beruht der Vorlagebeschluß auf der Rechtsansicht, ...
3. Aus dieser Rechtslage folgt: ...
a) Die beanstandeten Vorschriften ermächtigen nicht die Exek ...
b) Nach ihrem zeitlichen Geltungsbereich gilt die öffentlich ...
III.
1. Der Gesetzgeber muß bei der Wahrnehmung des ihm in Art.  ...
a) Zunächst kann aus Art. 14 GG nicht hergeleitet werden, da ...
b) Die zu prüfenden Vorschriften sollen eine "haushälte ...
c) Das Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen menschlic ...
d) Da das Grundwasser wie ein Strom die Erde durchfließt, l ...
e) Dem Grundwasser kommt hiernach für die Allgemeinheit, ins ...
2. Die gegen die gesetzliche Regelung vorgebrachten Einwendungen  ...
a) Zunächst ist die Ansicht unzutreffend, die Vorschriften d ...
b) Die beanstandete Regelung verletzt auch nicht das Gleichbehand ...
aa) Es trifft nicht zu, daß der Grundsatz der Lastengleichh ...
bb) Der Gleichheitssatz wird auch nicht dadurch verletzt, da&szli ...
c) Die beanstandeten Vorschriften verletzen auch nicht den Grunds ...
d) Die weitere Rüge, § 6 WHG gehe über das erforde ...
3. Aus den vorstehenden Erwägungen folgt zugleich, daß ...
D.
I.
II.
1. Dem Kläger des Ausgangsverfahrens stand beim Inkrafttrete ...
2. Es kann verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden, da&szli ...
a) Aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der vom Kl& ...
b) die Notwendigkeit, die alten Eigentümerbenutzungen dem Er ...
c) Daß diese Nutzungsbefugnisse nach Maßgabe des &sec ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher, Sabrina Gautschi
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