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Informationen zum Dokument  BVerfGE 60, 79 - Unverschuldetes Elternversagen  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die 1947 geborene Beschwerdeführerin und der 1939 geboren ...
2. Nachdem die Beschwerdeführerin im siebenten Schwangerscha ...
3. Hierauf holte das Landgericht fachärztliche Gutachten &uu ...
4. Auf die hiergegen gerichteten weiteren Beschwerden stellte das ...
III.
IV.
1. Nach Auffassung des Bundesministers der Justiz, der sich f&uum ...
2. Das Jugendamt hat Stellungnahmen der zuständigen Sozialar ...
V.
B.
I.
1. § 1666 BGB a.F. setzte eine schuldhafte Verletzung des el ...
2. Der Gesetzgeber ging in Übereinstimmung mit Art. 6 Abs. 2 ...
II.
III.
1. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts, nach der die Trennung ...
2. Das Oberlandesgericht kommt zu dem Ergebnis, das Kind der Besc ...
a) Die Feststellungen reichen nicht aus, die Trennung des Kindes  ...
b) Soweit in der angefochtenen Entscheidung auf eine künftig ...
aa) Das Oberlandesgericht ist bei der Beurteilung der zukünf ...
bb) Soweit die Beschwerdeführer wegen ihrer Behinderung auch ...
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 25.11.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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