1. Bearbeitung
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A. Tschentscher |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 164, 139 - Körperschaftssteuerminderungspotenzial III
BVerfGE 160, 368 - Wahl Vizepräsident
BVerfGE 141, 220 - Bundeskriminalamtsgesetz
BVerfGE 110, 1 - Erweiterter Verfall
BVerfGE 97, 350 - Euro
BVerfGE 87, 234 - Einkommensanrechnung
BVerfGE 83, 201 - Bundesberggesetz
BVerfGE 78, 232 - Landwirtschaftliche Altershilfe
BVerfGE 78, 38 - Gemeinsamer Familienname
BVerfGE 77, 308 - Arbeitnehmerweiterbildung
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
II.
1. Die Kläger des Ausgangsverfahrens zu 1 BvL 17/83 sind Ehe ...
2. Die Kläger des Ausgangsverfahrens zu 1 BvL 19/83 sind ebe ...
3. Das Finanzgericht hat die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesv ...
III.
1. Nach Ansicht des Bundesministers hat der Gesetzgeber bei der B ...
2. Der Bundesfinanzhof hat mitgeteilt, er habe sich bisher nur in ...
B.
I.
1. Der Anspruch auf Erstattung zuviel gezahlter Steuern, der mit ...
2. Die Ausschlußfrist des § 42 Abs. 2 Satz 3 EStG in d ...
a) Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ist hier maßgebend, obwohl die ...
b) Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismä ...
aa) Es kann dahingestellt bleiben, ob die vom Bundesminister der ...
bb) Die Regelung fördert den vom Gesetzgeber angestrebten Zw ...
cc) Es ist auch kein milderes, die Steuerpflichtigen weniger bela ...
dd) Schließlich steht der von § 42 Abs. 2 Satz 3 EStG ...
II.
1. Die Regelung des § 42 Abs. 2 Satz 3 EStG ist mit dem Glei ...
2. Schließlich ist eine Verletzung des Sozialstaatsprinzips ...
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