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Informationen zum Dokument  BVerfGE 71, 255 - Eintritt in den Ruhestand  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
a) nach § 51 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz des Saarländisch ...
b) diese Regelung am Tage nach Verkündung des Gesetzes in Kr ...
I.
II.
1. Der Kläger des Ausgangsverfahrens war als Studiendirektor ...
2. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren gemäß Art. ...
a) § 25 BRRG bestimme, daß die Altersgrenze der Beamte ...
b) Die Regelung des § 51 Abs. 2 SBG sei bereits am Tage nach ...
III.
1. Namens der Regierung des Saarlandes führt der Minister de ...
2. Der Bundesminister des Innern beschränkt seine Stellungna ...
3. Der zweite Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hä ...
B.
C.
I.
II.
1. a) Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistet nach ständiger Re ...
b) Zu den danach das Beamtenverhältnis bestimmenden hergebra ...
c) Eine Festsetzung der Altersgrenze auf ein bestimmtes Alter ist ...
d) Nach alledem fordert Art. 33 Abs. 5 GG weder eine auf ein best ...
2. Art. 3 Abs. 1 GG ist ebenfalls nicht verletzt. ...
a) Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, Gleiches gleich, Ungleiches seiner  ...
b) An diesen Maßstäben gemessen hat der saarländi ...
3. Daß der in § 51 Abs. 2 Satz 2 SBG getroffenen Regel ...
III.
1. Grundsätzlich kann der Beamte wie auch jeder andere Staat ...
2. Eine derartige Abwägung durch den Gesetzgeber war hier ge ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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