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Informationen zum Dokument  BVerfGE 74, 9 - Arbeitsförderungsgesetz 1979  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. In den §§ 100 ff. des Arbeitsförderungsgesetzes ...
2. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Krankenversic ...
3. Mit Wirkung vom 1. August 1979 wurde der bisherige § 118  ...
II.
1. 1 BvL 29/83 ...
2. 1 BvL 30/83 ...
3. 1 BvL 33/83 ...
4. 1 BvL 34/83 ...
5. 1 BvL 36/83 ...
III.
IV.
1. Der Bundesminister ist der Auffassung, § 118 a Abs. 1 AFG ...
2. Die Bundesanstalt für Arbeit hält die zur Prüfu ...
B.
C.
I.
1. Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, alle Menschen vor dem ...
2. Die zur Prüfung gestellte Norm behandelt in der Arbeitslo ...
3. Ein ausreichender Grund für die Ungleichbehandlung wä ...
4. Auch die weiteren Gründe, die nach Auffassung des Bundesm ...
a) Es dürfte zutreffen, daß Studenten neben ihrem Stud ...
b) Namentlich die Bundesanstalt für Arbeit besorgt, daß ...
5. Das bedeutet allerdings nicht, daß es von Verfassungs we ...
II.
I.
II.
1. Der Senat geht nach der neueren ständigen Rechtsprechung  ...
2. Die Auffassung der Mehrheit beschränkt die Gestaltungsfre ...
3. Für den Bereich der Arbeitslosenversicherung gilt das bes ...
4. Vor allem dieser Umstand rechtfertigt die zur Prüfung ges ...
5. Unter solchen Umständen ist es nicht unverhältnism&a ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher, Djamila Strößner
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