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Informationen zum Dokument  BVerfGE 82, 209 - Krankenhausfinanzierungsgesetz  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Durch das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Grund ...
2. Gleichzeitig mit der Neuordnung der Krankenhausfinanzierung &u ...
3. Der Krankenhausplan hat die Aufgabe, für einen räuml ...
II.
1. Ende 1975 beantragte der Beschwerdeführer, seine Privatkl ...
2. Mit dem angegriffenen Urteil änderte der Bayerische Verwa ...
3. Mit seiner Revision rügte der Beschwerdeführer die V ...
III.
1. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdef&uum ...
a) Die Nichtaufnahme in den Krankenhausplan führe dazu, da&s ...
b) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde hilfsweise gegen §  ...
2. Zu der Verfassungsbeschwerde haben der Bundesminister für ...
a) Der Bundesminister hält die Verfassungsbeschwerde nicht f ...
b) Auch der Bayerische Ministerpräsident hält die Verfa ...
c) Der AOK-Bundesverband hat sich im wesentlichen der Stellungnah ...
B.
1. Die Verfassungsbeschwerde ist zu einem geringen Teil unzul&aum ...
2. Ob auch der Hilfsantrag des Beschwerdeführers, der sich u ...
C.
I.
1. Art. 12 Abs. 1 GG gewährt dem Einzelnen das Recht, jede T ...
a) Allerdings berührt die Nichtaufnahme nicht das Recht des  ...
b) Der besondere Freiheitsraum, den das Grundrecht des Art. 12 Ab ...
2. Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG erlaubt Eingriffe in die Berufsfreihe ...
a) Das Gesetz bestimmt allerdings nicht ausdrücklich, wie ei ...
b) Diese Konkretisierung der maßgebenden Merkmale genü ...
(1) Am weitesten ist der Begriff der Bedarfsgerechtigkeit. Die Er ...
(2) Auch der Begriff der Leistungsfähigkeit hat durch die Re ...
(3) Die Kostengünstigkeit eines Krankenhauses, die dritte vo ...
c) Ein Bedarf an rechtsförmiger Regelung besteht nicht nur h ...
3. Die Prüfung des Inhalts derjenigen Vorschriften, die die  ...
a) Bei der Beurteilung eines Eingriffs in die Berufsfreiheit ist  ...
b) Unmittelbares Ziel des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist di ...
c) Bezogen auf diese Zielsetzungen sind die gesetzgeberischen Mit ...
4. Bei der Anwendung des Gesetzes hat das Bundesverwaltungsgerich ...
a) Im Ausgangsverfahren sind nicht alle Voraussetzungen der Aufna ...
b) Im übrigen begegnet auch der zweite Punkt, den das Bundes ...
c) Die Aufhebung des Revisionsurteils nimmt das Ergebnis des Ausg ...
II.
III.
1. Soweit der Beschwerdeführer rügt, das Berufungsgeric ...
2. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich auch ni ...
3. Soweit der Beschwerdeführer schließlich rügt,  ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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