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Informationen zum Dokument  BVerfGE 95, 64 - Mietpreisbindung  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Mit öffentlichen Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gef&ou ...
2. Wegen der stark gestiegenen Wohnungsnachfrage gegen Ende der a ...
3. Das Änderungsgesetz ist aus Gesetzentwürfen der Bund ...
II.
1. Verfahren 1 BvL 44/92 ...
2. Verfahren 1 BvL 48/92 ...
III.
1. Das Gericht vertritt in den im wesentlichen gleich begrün ...
2. In ergänzenden Beschlüssen hat das Verwaltungsgerich ...
IV.
B.
C.
I.
II.
1. Sozialwohnungen sind Eigentum im Sinn von Art. 14 Abs. 1 GG. ...
2. Die Neuregelung verschlechtert die Eigentumsposition derjenige ...
a) Die Änderung des § 16 Abs. 1 Satz 1 WoBindG und die  ...
b) Art. 4 Abs. 2 WoBindÄndG dehnt die Geltung der Neuregelun ...
III.
1. Für die Grundregelung gilt das ohne weiteres. ...
2. Die Übergangsvorschrift des Art. 4 Abs. 2 WoBindÄndG ...
a) Die verfassungsrechtliche Beurteilung der Übergangsvorsch ...
b) Soweit Art. 4 Abs. 2 WoBindÄndG unechte Rückwirkung  ...
aa) Unechte Rückwirkung entfaltet Art. 4 Abs. 2 WoBindÄ ...
bb) Die Anordnung unechter Rückwirkung verstößt h ...
(1) Mit dem Wohnungsbindungsänderungsgesetz verfolgte der Ge ...
(2) Die Vorschrift ist zur Erreichung des Gesetzeszwecks geeignet ...
(3) In der Regelung liegt auch keine unzumutbare Belastung der Ei ...
c) Auf Fälle, in denen vor dem Gesetzesbeschluß am 29. ...
aa) Die verfassungskonforme Auslegung einer Norm ist dann geboten ...
bb) Die Anwendung der Vorschrift auf Fälle, in denen die Abl ...
cc) Die Überleitungsvorschrift läßt Auslegungen z ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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