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Informationen zum Dokument  BVerfGE 97, 35 - Hamburger Ruhegeldgesetz  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
III.
1. Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg tr&aum ...
2. Nach Auffassung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg v ...
3. Der für Betriebsrenten zuständige Dritte Senat des B ...
4. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme vertreten die Bundesvereini ...
5. Der Deutsche Gewerkschaftsbund teilt die Auffassung des vorleg ...
6. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens teilt die im Vorlageb ...
B. -- I.
II.
1. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verbietet unter anderem Benachteiligun ...
2. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet gle ...
a) Durch die in Frage stehende Regelung werden die Unterhalbzeitb ...
aa) Teilzeitarbeit unterscheidet sich von der Vollzeitarbeit nur  ...
bb) Die Ungleichbehandlung der Unterhalbzeitbeschäftigten im ...
cc) Ebensowenig rechtfertigt die typische Versorgungslage von Unt ...
dd) Inwieweit bei reinen Nebentätigkeiten eine qualitative U ...
ee) Daß Unterhalbzeitkräfte typischerweise über e ...
ff) Anhaltspunkte dafür, daß die hier maßgeblich ...
b) Die vorstehenden Erwägungen gelten uneingeschränkt f ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch: A. Tschentscher
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