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Informationen zum Dokument  BVerfGE 98, 265 - Bayerisches Schwangerenhilfegesetz  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die den Schwangerschaftsabbruch regelnden Vorschriften sind vi ...
a) Das Fünfte Gesetz zur Reform des Strafrechts (5. StrRG) v ...
b) Im Anschluß an diese Entscheidung wurde der Schwangersch ...
c) In der Deutschen Demokratischen Republik galt eine Fristenrege ...
d) Dem Auftrag in Art. 31 Abs. 4 EV entsprechend regelte das Gese ...
e) Mit Urteil vom 28. Mai 1993 erklärte das Bundesverfassung ...
f) Nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der ...
2. Das ärztliche Berufsrecht hat seine Grundlage in der Bund ...
3. In Bayern wird die ärztliche Berufsausübung im Geset ...
II.
III.
1. a) Der Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE G ...
b) Der Antrag der Fraktion der F.D.P. (BTDrucks 13/4879) war &uum ...
2. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte über diese Antr&a ...
IV.
1. Die Beschwerdeführer sind in Bayern niedergelassene Ä ...
a) Der 1955 geborene Beschwerdeführer zu 1) ist seit dem 4.  ...
b) Der 1946 geborene Beschwerdeführer zu 2), der zwei Jahre  ...
c) Der 1955 geborene Beschwerdeführer zu 3) ist als approbie ...
d) Der 1952 geborene Beschwerdeführer zu 4) ist seit 1987 al ...
e) Der 1949 geborene Beschwerdeführer zu 5) ist seit 1992 al ...
2. Mit ihren im November 1996 (Beschwerdeführer zu 1 und 2)  ...
a) Die Verfassungsbeschwerden seien zulässig. Durch die ange ...
b) Die angegriffenen Vorschriften verletzten die bezeichneten Gru ...
c) Die Regelungen seien auch materiell verfassungswidrig. ...
aa) Art. 12 Abs. 1 GG werde durch die im Gesetz angeordneten und  ...
bb) Art. 14 GG sei verletzt, weil das erhebliche Investitionsvolu ...
V.
1. Die Bayerische Staatsregierung hat sich wie folgt geäu&sz ...
2. Der Bayerische Landtag hat sich der Stellungnahme der Bayerisc ...
3. Während der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts  ...
4. Der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer hat  ...
5. Der Berufsverband der Frauenärzte, der Ärztinnenbund ...
6. Pro Familia befürchtet aufgrund der angegriffenen Regelun ...
VI.
VII.
B.
C.
I.
1. Die angegriffenen Vorschriften berühren den Schutzbereich ...
2. Die angegriffenen Vorschriften des Bayerischen Schwangerenhilf ...
a) Die Ärzte in Bayern bedürfen für Schwangerschaf ...
b) Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung bedürfe ...
II.
2. Bei der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs konnte sich d ...
a) Der Bundesgesetzgeber war mit dem Schwangeren- und Familienhil ...
b) Die Verzahnung unterschiedlicher Rechtsgebiete im Schutzkonzep ...
3. Im Hinblick auf das an die Ärzte gerichtete Verbot, Abtre ...
a) Zu den Berufsausübungsregelungen, die nach der Kompetenzo ...
b) Die Länder haben auch die Gesetzgebungskompetenz, Qualifi ...
4. Die gesetzliche Ausgestaltung der Berufsausübungsregelung ...
a) Die als präventives Verbot mit gesetzlich gebundenem Erla ...
b) Zu Recht rügt der Beschwerdeführer zu 2), daß  ...
III.
1. Art. 9 Abs. 1 BaySchwHEG bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu ei ...
2. Der Freistaat Bayern durfte den Fortbestand oder das Entstehen ...
a) Die bayerische Vorschrift, wonach die Einnahmen aus den in der ...
b) Das Gesetzgebungsmotiv, eine als unvollständig angesehene ...
aa) Insgesamt schützen die den Schwangerschaftsabbruch betre ...
bb) Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht - sinng ...
c) Da es um die Eindämmung vermuteter Schutzdefizite in bezu ...
aa) Schon in älteren Gesetzgebungsvorhaben war das Problem s ...
bb) Aus den Erkenntnissen des Sonderausschusses hat der Bundesges ...
d) Schon dieser Ablauf belegt, daß der Bundesgesetzgeber -  ...
e) Die danach gegebene Sperrwirkung des Bundesgesetzes kann nicht ...
aa) Aus den Vorschriften über die Zuständigkeit des Bun ...
bb) Dieses immer noch mögliche Normenkontrollverfahren kann  ...
cc) Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht auch bisher die Sper ...
dd) Hiervon abzugehen bestünde auch dann keine Veranlassung, ...
3. Das Bundesrecht hat auch abschließend die Anforderungen  ...
a) Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 218 c Abs. 1 Nr. ...
aa) Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sah der i ...
bb) In der 13. Wahlperiode entsprachen die Gesetzentwürfe de ...
cc) Der Gesetzgeber hat danach mehrheitlich die Erwägungen,  ...
(1) Die Art und Weise der ärztlichen Beratung ist bei einem  ...
(2) Aus der Sicht der Frau ist aber der Zwang zur Offenbarung in  ...
b) Die für das Schutzkonzept grundlegende Strafnorm des &sec ...
c) Für die Sperrwirkung der bundesrechtlichen Regelung kommt ...
d) Die verfassungsrechtliche Beanstandung der bayerischen Regelun ...
D.
E.
F.
I.
1. Die Senatsmehrheit erkennt, daß der bayerische Gesetzgeb ...
2. Die Senatsmehrheit kommt zu dem Ergebnis, das Schwangeren- und ...
a) Hätte die Senatsmehrheit die Entstehungsgeschichte vollst ...
aa) Die Senatsmehrheit meint, es sei den Ländern erkennbar g ...
bb) Im Gesetzgebungsverfahren wird es auch nicht erkennbar, da&sz ...
cc) Im Gesetzgebungsverfahren tritt die Unhaltbarkeit der Auffass ...
dd) Aus allem folgt eindeutig, daß der Bundesgesetzgeber da ...
ee) Die Senatsmehrheit kann sich als Beleg für die Gesetzgeb ...
b) Mit ihrer Auffassung, der Bundesgesetzgeber habe es als "unabw ...
3. Den Straftatbestand des § 218 c Abs. 1 Nr. 1 StGB legt di ...
a) Die Senatsmehrheit meint, § 218 c Abs. 1 Nr. 1 StGB umsch ...
b) Der Wortlaut des § 218 c Abs. 1 Nr. 1 StGB gibt schon f&u ...
c) Das Verständnis der Senatsmehrheit vom Regelungsgehalt de ...
aa) § 218 c Abs. 1 Nr. 1 StGB kann schon vor dem Hintergrund ...
bb) (1) Die Senatsmehrheit bewegt sich wiederum im Bereich von Sp ...
(2) Im übrigen übersieht die Senatsmehrheit bei ihrer A ...
cc) Hätte die Senatsmehrheit - wie es den Regeln der juristi ...
(1) Im Gesetzgebungsverfahren war es unstreitig, daß der sp ...
(2) Vor dem Hintergrund des unumstrittenen Zieles des Bundesgeset ...
(3) Nach ihren Maßstäben hätte die Senatsmehrheit ...
dd) Nach allem kann § 218 c Abs. 1 Nr. 1 StGB auch unter Zug ...
II.
1. Für die Ausnahmekompetenz kraft Sachzusammenhangs lä ...
a) aa) Wenn das Grundgesetz alle staatliche Gewalt und damit auch ...
bb) Das schließt freilich nicht aus, daß der Bundesge ...
cc) Die Annahme der Senatsmehrheit, infolge bundesgesetzlicher Ko ...
b) Die hier vertretene enge Begrenzung der Ausnahmekompetenz kraf ...
aa) Die Straflosigkeit einer Abtreibung hängt gemä&szli ...
bb) Anders verhält es sich bei einer bundesrechtlichen Regel ...
cc) Gleiches gilt für die von der Senatsmehrheit in den Sich ...
2. Die Ausführungen der Senatsmehrheit dazu, daß der B ...
a) Hat der Bundesgesetzgeber für eine Materie die konkurrier ...
b) Die nur ausnahmsweise gegebene Kompetenz kraft Sachzusammenhan ...
III.
1. Während im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung das V ...
a) Mag es bei der Inanspruchnahme des Rechts zur konkurrierenden  ...
b) Dies hat das Bundesverfassungsgericht inzident zu prüfen, ...
2. Im übrigen verkennt die Senatsmehrheit auch, daß di ...
3. Für die Frage, ob die Verfassungswidrigkeit des Bundesges ...
a) Es drängt sich auf, daß die von der Senatsmehrheit  ...
aa) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2 ...
bb) Bei diesem Befund drängt sich die Verfassungswidrigkeit  ...
cc) Ob unter diesen Umständen das bei Erfüllung der gru ...
4. Deutlich zu Tage tritt auch die Verfassungswidrigkeit der von  ...
a) Vor dem Hintergrund der dargestellten tragenden Ausführun ...
b) Diese - hier vorzunehmende - Kontrolle kann es dahinstehen las ...
IV.
I.
1. Zu einer solchen Regelung fehlt dem Land die Kompetenz, weil d ...
a) Für jede Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbeze ...
b) Wird durch Landesgesetz eine Tätigkeit unter Erlaubnisvor ...
c) Die im Fünfzehnten Strafrechtsänderungsgesetz den L& ...
2. Dem widerstreitet Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BaySchwHEG, der in Baye ...
II.
1. Niedergelassene Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche  ...
2. Die Senatsmehrheit weist darauf hin, daß hohe Rechtsg&uu ...
3. Selbst wenn man die Erforderlichkeit des Erlaubnisvorbehalts b ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: A. Tschentscher
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