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Informationen zum Dokument  BVerfGE 99, 300 - Beamtenkinder  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die Kläger der Ausgangsverfahren sind Beamte und Richter  ...
2. Die vorlegenden Gerichte haben die bei ihnen anhängigen K ...
3. Im Verfahren 2 BvL 10/96 hat das Verwaltungsgericht ferner die ...
III.
1. Das Bundesministerium des Innern ist der Auffassung, daß ...
2. Der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts ist der Au ...
3. Nach Ansicht der Deutschen Post AG ist schon zu fragen, weshal ...
4. Nach Auffassung des Klägers des Ausgangsverfahrens im Ver ...
5. Soweit in den Ausgangsverfahren 2 BvL 5/96, 7/96 und 8/96 die  ...
6. Der Kläger des Ausgangsverfahrens im Verfahren 2 BvL 9/96 ...
B.
1. Die Vorlagebeschlüsse lassen mit hinreichender Deutlichke ...
2. Das vorlegende Gericht hat seine verfassungsrechtlichen Bedenk ...
C.
I.
1. a) Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten u ...
b) Im Rahmen seiner Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentati ...
c) Ob die Dienstbezüge des Beamten amtsangemessen sind, beur ...
2. Das Bundesverfassungsgericht ist in seinen Entscheidungen vom  ...
3. Bei der Bemessung des zusätzlichen Bedarfs, der für  ...
II.
1. Es wird den durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Beson ...
2. Eine Neubestimmung des "Minimums an Lebenskomfort" ist nicht g ...
a) In den Jahren 1978 bis 1996 sind die Einkommen in der Bundesre ...
b) Auch ein Blick auf das Volkseinkommen je Einwohner (vgl. Stati ...
c) Abgerundet wird dieses Bild durch die Ausgaben und Aufwendunge ...
d) Schließlich ändert auch die Lage am Arbeitsmarkt ni ...
3. Ist das "Minimum an Lebenskomfort" nach alledem nicht deshalb  ...
4. Aus der vom Bundesverfassungsgericht (Vorprüfungsausschu& ...
5. Die amtsangemessene Alimentation ist schließlich auch ni ...
III.
1. Der Gesetzgeber hat seinen ihm im Besoldungs- und Versorgungsr ...
2. Die hierzu notwendigen Berechnungen beruhen auf den - vom Bund ...
3. Ob der Gesetzgeber mit den zur Prüfung vorgelegten Besold ...
4. Dem "15 v.H.-Betrag", der den verfassungsgebotenen Unterschied ...
IV.
V.
D.
I.
II.
1. Soweit Besoldungsansprüche der Jahre 1988 und 1989 in Red ...
2. Für Besoldungsansprüche ab 1990 gilt: Der Gesetzgebe ...
3. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die in dieser Entscheidung a ...
E.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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