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Informationen zum Dokument  BVerfGE 111, 226 - Juniorprofessur  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. In der 14. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags verfolgt ...
2. Zur Vorbereitung von Reformvorschlägen berief die Bundesm ...
3. a) Der in der Folge vom Bundesministerium für Bildung und ...
b) Der Bundesrat nahm mit Beschluss vom 13. Juli 2001 (BRDrucks 4 ...
c) Die Bundesregierung brachte den Gesetzentwurf unter dem 31. Au ...
aa) Die Juniorprofessur sei als Bewährungsphase für ein ...
bb) Die Änderungen des Hochschulrahmengesetzes bezögen  ...
cc) Die Vorschriften, die die Personalstruktur und die Juniorprof ...
d) Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss ...
II.
1. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmenge ...
a) Als Juniorprofessor kann für höchstens zwei Mal drei ...
b) Die Juniorprofessoren werden zusammen mit den Professoren unte ...
c) Besondere Bedeutung erlangt die Juniorprofessur als Regelvorau ...
d) Ergänzend zu den Einstellungsvoraussetzungen (§ 44,  ...
e) Korporationsrechtlich bilden die Hochschullehrer (Professoren  ...
2. Das Fünfte Änderungsgesetz sieht neben der Einfü ...
a) Die bisherigen Personalkategorien der -- hauptberuflich tä ...
b) Die befristeten Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich w ...
3. Innerhalb von drei Jahren nach In-Kraft-Treten des Fünfte ...
III.
1. Das Gesetz sei schon formell verfassungswidrig. ...
a) Dem Bund fehle für die Regelungen über die Juniorpro ...
aa) Der Bund könne sich weder auf die konkurrierende Gesetzg ...
bb) Der Kompetenztitel des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr.&nb ...
(1) Die Bestimmungen über die Juniorprofessur seien Vollrege ...
(2) Die Regelungen über die Juniorprofessur gingen auch &uum ...
(3) Schließlich fehle dem Bundesgesetzgeber auch deshalb di ...
b) Das Fünfte Änderungsgesetz sei darüber hinaus u ...
aa) Das Fünfte Änderungsgesetz regele in einer Reihe vo ...
bb) Für Art. 84 Abs. 1 GG komme es nicht darauf an ...
2. Das Gesetz sei auch materiell verfassungswidrig. ...
a) Die korporationsrechtliche Gleichstellung von Professoren und  ...
b) Das sich aus § 44 Abs. 2 Satz 3 HRG ergebende Regelv ...
c) Das Fünfte Änderungsgesetz verletze ferner das Verbo ...
IV.
1. Der Präsident des Bundesrats hat auf den Beschluss des Bu ...
2. Die Bundesregierung hält das Fünfte Änderungsge ...
a) Das Gesetz sei in formeller Hinsicht verfassungsgemä&szli ...
aa) Der Bund sei zu seinem Erlass befugt. ...
(1) Der Bundesgesetzgeber dürfe sich, soweit er die Rechtsve ...
(2) Der von den Antragstellerinnen behauptete Verstoß der V ...
(a) Die Rahmengesetzgebungskompetenz eröffne dem Bund von Ve ...
(b) Die Vorschriften über die Juniorprofessur gehörten  ...
(c) Die Antragsschrift nehme zu Unrecht an, dass Art. 75 Abs ...
(d) Die Begründung des Gesetzentwurfs lege die Missstän ...
bb) Das Fünfte Änderungsgesetz habe der Zustimmung des  ...
b) Das angefochtene Gesetz sei auch materiell verfassungsgemä ...
aa) Die korporationsrechtliche Stellung der Juniorprofessoren sei ...
bb) Zu Unrecht nähmen die Antragstellerinnen an, dass das F& ...
cc) Die Hausberufung und der Ausschreibungsverzicht, die nach &se ...
3. Der Landtag von Baden-Württemberg ist der Auffassung, das ...
4. Der Thüringer Landtag schließt sich im Wesentlichen ...
5. Der Deutsche Hochschulverband hält den Normenkontrollantr ...
a) Dem Bund fehle die Gesetzgebungskompetenz. Einschlägiger  ...
b) Das angefochtene Gesetz sei ferner wegen fehlender Zustimmung  ...
6. Der Hochschullehrerbund ist der Ansicht, dass das angefochtene ...
7. Die Hochschulrektorenkonferenz sieht eine Gesamtreform des Hoc ...
V.
B.
I.
1. a) Art. 70 GG regelt die Kompetenzverteilung zwischen Bun ...
b) Bei der Rahmengesetzgebung nach Art. 75 GG handelt es sic ...
aa) Schon die von Art. 75 GG gewollte Parallelität der  ...
bb) Für die Rahmengesetzgebung ist kennzeichnend, dass sie a ...
cc) Rahmenvorschriften des Bundes richten sich in erster Linie an ...
dd) Die Landesvorschriften haben sich zwar in den vom Bund gegebe ...
ee) Der Begriff "Rahmen" soll verdeutlichen, dass für die L& ...
2. Rahmenvorschriften dürfen nach Art. 75 Abs. 2 G ...
a) Bereits vor dem In-Kraft-Treten der heute gültigen Fassun ...
b) Mit dem 42. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 27. ...
aa) Der mit dem Änderungsgesetz von 1994 eingefügte Art ...
bb) Bei der Auslegung des Begriffs "Ausnahmefall" in Art. 75 ...
cc) (1) Art. 75 Abs. 2 GG ist als Ausnahme gefasst, die ...
(2) Materiell ist das Vorliegen eines Ausnahmefalls anhand quanti ...
3. Eine weitere Begrenzung der Rahmengesetzgebungskompetenz des B ...
a) Art. 72 Abs. 2 GG bindet die Gesetzgebungskompetenz  ...
b) Die Neufassung von Art. 72 Abs. 2 GG durch das 42. G ...
aa) Das Erfordernis der "Herstellung gleichwertiger Lebensverh&au ...
bb) Eine Bundeskompetenz besteht nicht, wenn landesrechtliche Reg ...
cc) Bei der Beurteilung, ob die Rechtfertigungsgründe nach A ...
4. Für das Hochschulwesen wird mit der Formulierung "Allgeme ...
a) Der Kompetenztitel des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr.&nbs ...
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 75 Abs. 1 Satz 1  ...
II.
1. Das angefochtene Gesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes auf de ...
a) Das Dienstrecht des Hochschulpersonals fällt grundsä ...
b) Der Bundesgesetzgeber ist bestrebt, mit Hilfe des Dienstrechts ...
2. Der vom Gesetzgeber herausgestellte Kernbestandteil des angefo ...
a) Nach Auffassung der Bundesregierung belassen die Regelungen im ...
aa) Der Bundesgesetzgeber hat in § 44 HRG, der die Einstellu ...
bb) § 44 HRG begnügt sich nicht damit, die Einstellungs ...
cc) Ebenfalls keine ausreichenden Regelungsalternativen eröf ...
b) Das Institut der Juniorprofessur wird nach der gesetzgeberisch ...
3. Der Ausnahmetatbestand des Art. 75 Abs. 2 GG greift  ...
4. Im Übrigen fehlt es für die Regelungen über die ...
a) Das gesetzgeberische Ziel des Bundes, den Qualifizierungsweg f ...
b) Die Veränderung der Personalstruktur im Fünften &Aum ...
aa) Durch die Regelungen über die Juniorprofessur werden in  ...
bb) Derartige Gründe sind jedoch weder ersichtlich noch hat  ...
(1) Gegen die Erforderlichkeit einer Neuregelung der Zugangsvorau ...
(2) Der Bundesgesetzgeber ist zwar von einer Reformbedürftig ...
5. Der Bund ist auch nicht im Hinblick auf Art. 125a GG befu ...
a) Art. 125a Abs. 1 GG gilt für den Fall, dass dur ...
b) Nach diesen Grundsätzen ergibt sich vorliegend keine Gese ...
c) Da der Bundesgesetzgeber eine grundlegende Neukonzeption der P ...
III.
1. Die festgestellte Unvereinbarkeit der Vorschriften über d ...
2. Die Neuordnung der Personalstruktur an den Hochschulen durch d ...
a) Die Unvereinbarkeit der partiellen Vollregelung der Juniorprof ...
b) Die Einführung der Juniorprofessur und die Verdrängu ...
c) Mit der Nichtigkeit der Vorschriften über die Juniorprofe ...
IV.
I.
II.
1. Die Bestimmungen, die die Einführung der Juniorprofessur  ...
2. Die Senatsmehrheit verneint die Erforderlichkeit einer bundesg ...
a) Ob der Senatsmehrheit darin zuzustimmen ist, dass nach den im  ...
b) Die bundeseinheitliche Regelung der Einstellungsvoraussetzunge ...
3. Wir können der Senatsmehrheit auch in der Auslegung und A ...
a) Gemäß Art. 75 Abs. 2 GG dürfen Rahme ...
b) Bei Anwendung der zutreffenden Maßstäbe stehen die  ...
c) Selbst berechtigte Bedenken im Hinblick auf Art. 75 Abs.& ...
III.
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Dominika Blonski
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