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Informationen zum Dokument  BVerfGE 112, 226 - Studiengebühren  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. a) Früher wurden Studierende in Deutschland an der Finanz ...
b) Vor diesem Hintergrund brachten die Bundesregierung und die Fr ...
2. a) Bereits die Ursprungsfassung des Hochschulrahmengesetzes er ...
b) Die Bundesregierung und die Fraktionen von SPD und BÜNDNI ...
3. a) Der Bundesrat verlangte auf den Gesetzesbeschluss des Bunde ...
b) Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses sah eine Be ...
4. Die von den Antragstellerinnen in der Sache angegriffenen Vors ...
II.
1. Zwar sei die Frage der Gebührenerhebung für den Besu ...
2. Auch für den Erlass einer Regelung über die Studiere ...
3. Das Sechste Änderungsgesetz sei darüber hinaus mange ...
III.
1. Die Bundesregierung hält das Sechste Änderungsgesetz ...
a) Mit dem Studiengebührenverbot habe der Bundesgesetzgeber  ...
b) Mit der Regelung über die Studierendenschaften habe der B ...
c) Das Sechste Änderungsgesetz habe der Zustimmung des Bunde ...
2. Der Bundesrat, die Landtage von Baden-Württemberg, Bayern ...
3. Die Hochschulrektorenkonferenz lehnt die Aufnahme eines Studie ...
4. Das Deutsche Studentenwerk hält das Verbot der Erhebung v ...
5. Der freie Zusammenschluss von Studentinnenschaften hält d ...
IV.
B.
I.
1. a) Die Gesetzgebungsmaterie des Art. 75 Abs. 1 Satz  ...
b) Allerdings erstreckt sich die Regelungsbefugnis des Bundes led ...
2. Gemäß Art. 75 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbind ...
a) Zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist ein ...
aa) Der Bundesgesetzgeber hat sich zunächst darauf gestü ...
bb) Der Bundesgesetzgeber und die Bundesregierung halten den Auss ...
(1) Die mündliche Verhandlung hat bestätigt, dass eine  ...
(2) Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse erford ...
b) Die Wahrung der Wirtschaftseinheit im Sinne von Art. 72 A ...
c) Zur Wahrung der Rechtseinheit im Sinne von Art. 72 Abs.&n ...
3. Der Bund kann sein Gesetzgebungsrecht nicht aus Art. 125a ...
II.
1. Nach Ansicht des Bundesgesetzgebers dient die Neufassung der B ...
2. Der Bund kann sich auch hier nicht auf seine Befugnis zur &Aum ...
3. Der Bundesgesetzgeber hat nicht nur erstmals eine Pflicht der  ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: A. Tschentscher
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