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Informationen zum Dokument  BVerfGE 115, 51 - Analoge Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Mit Beschluss vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214) entschied ...
2. Bei der Umsetzung dieser Entscheidung gingen die für das  ...
II.
1. Die Beschwerdeführerin des vorliegenden Verfahrens ü ...
2. Nachdem 1993 die Bürgschaftsentscheidung des Bundesverfas ...
III.
IV.
1. Das Bundesministerium hat mitgeteilt, dass es die Auffassung d ...
2. Der Bundesfinanzhof hat unter anderem auf sein Urteil vom 12.  ...
3. Das Bundessozialgericht hat ausgeführt, es folge bei der  ...
4. Die Beklagte des Ausgangsverfahrens hält die Verfassungsb ...
B.
I.
II.
1. § 79 BVerfGG regelt in seinen Absätzen 1 und 2 die F ...
a) Das geschah vor allem durch die bis heute unverändert geb ...
b) An dieser Zielrichtung und Systematik hat sich nichts dadurch  ...
aa) Nach der Neufassung ist die Möglichkeit der Wiederaufnah ...
bb) Dass diese Ergänzung im Gesamtkonzept des § 79 BVer ...
c) Die Entscheidung zu B II 1 b ist mit 7 : 1 Stimmen ergangen. ...
2. Von der analogen Anwendung des § 79 Abs. 2 BVerfGG und sp ...
a) Dies gilt allerdings nur, wenn das Bundesverfassungsgericht, a ...
b) Das Fehlen eines hinreichenden Normbezugs kann danach, anders  ...
c) Der analogen Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG auf ...
d) Die Entscheidung zu B II 2 ist mit 5 : 3 Stimmen ergangen. ...
III.
C.
1. Die Senatsmehrheit hält zunächst eine analoge Anwend ...
a) Diese Begründung überzeugt nicht. § 79 Abs. 2 S ...
b) Neben der Darlegung einer planwidrigen Gesetzeslücke -- a ...
2. Die Senatsmehrheit nimmt dann eine weitere, doppelte Analogie  ...
3. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Bürgschaftsentsch ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Fabian Beer, A. Tschentscher
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