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Informationen zum Dokument  BVerfGE 115, 276 - Sportwetten  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Das Bundesrecht stellt unerlaubtes öffentliches Glüc ...
2. Im Anschluss daran erlauben die Länder auf landesgesetzli ...
3. Durch den am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Staatsvertrag zu ...
III.
1. Die Beschwerdeführerin betreibt aufgrund einer Erlaubnis  ...
2. Das Verwaltungsgericht wies den Feststellungsantrag als unzul& ...
3. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Klage auf die Berufung des ...
4. Die dagegen eingelegte Revision wies das Bundesverwaltungsgeri ...
IV.
1. Mit ihrer gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs ...
a) Bei Sportwetten mit festen Gewinnquoten handele es sich entgeg ...
b) Auch bei Vorliegen zwingender Gründe des Gemeinwohls stel ...
c) Entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts sei das  ...
d) Nach alldem könne das staatliche Wettmonopol verfassungsr ...
2. Auf entsprechende Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts h ...
V.
1. Das Bundesministerium der Justiz hält die Verfassungsbesc ...
2. Die Bayerische Staatsregierung hält die Verfassungsbeschw ...
a) Die angegriffenen Entscheidungen seien verfassungsrechtlich ni ...
b) Durch den Lotteriestaatsvertrag werde die inhaltlich schon bis ...
c) Das Verbot gewerblicher Wettangebote verstoße auch nach  ...
3. Auch nach Ansicht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist  ...
4. Auch die Thüringer Landesregierung hält die Verfassu ...
5. Nach Auffassung der Landeshauptstadt München verstö& ...
a) Die Beschränkung rechtfertige sich aus der Verhinderung e ...
b) Der Lotteriestaatsvertrag halte weiterhin an der Monopolstrukt ...
6. Der Deutsche Buchmacherverband Essen hält den Ausschluss  ...
7. Auch nach Ansicht der Interessengemeinschaft Freier Europä ...
8. Der Verband Europäischer Wettunternehmer hält den Au ...
9. Der Deutsche Sportbund hält eine Monopolisierung des Gl&u ...
10. Der Fachverband Glücksspielsucht lehnt jede Ausweitung d ...
VI.
B.
C.
I.
1. Verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab ist in erste ...
a) Art. 12 Abs. 1 GG schützt neben der freien Beru ...
b) Der Qualifizierung als Beruf im Sinne des Art. 12 Abs.&nb ...
aa) Einer die Merkmale des Berufsbegriffs grundsätzlich erf& ...
bb) Ebenso wenig handelt es sich beim Veranstalten und Vermitteln ...
2. Der verfassungsrechtlichen Prüfung sind die maßgebe ...
3. Dieser Eingriff ist angesichts der gegenwärtigen Ausgesta ...
a) Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit sind nach Art.& ...
b) Mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund un ...
c) Dem in Bayern bestehenden staatlichen Wettmonopol liegen legit ...
aa) Hauptzweck für die Errichtung eines staatlichen Wettmono ...
bb) Weitere legitime Ziele sind der Schutz der Spieler vor betr&u ...
cc) Legitimes Ziel eines staatlichen Wettmonopols ist außer ...
dd) Demgegenüber scheiden fiskalische Interessen des Staates ...
ee) Das in § 1 Nr. 3 des Lotteriestaatsvertrags niederg ...
d) Die gesetzliche Errichtung eines staatlichen Wettmonopols stel ...
aa) Nach diesem Maßstab lässt sich die Annahme des Ges ...
bb) Die Eignung entfällt nicht deshalb, weil das staatliche  ...
e) Der Gesetzgeber durfte auch von der Erforderlichkeit eines Wet ...
aa) Er verfügt bei der Einschätzung der Erforderlichkei ...
bb) Nach diesen Maßstäben ist die Einschätzung de ...
f) Das in Bayern errichtete staatliche Wettmonopol stellt jedoch  ...
aa) Das Staatslotteriegesetz regelt vor dem Hintergrund des § ...
bb) Diese Vorgaben reichen nicht, um die dem Wettmonopol zugrunde ...
(1) Eine Ausrichtung am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht un ...
(2) Mit einem ordnungsrechtlich begründeten Wettmonopol w&au ...
cc) Die rechtliche Ausgestaltung des Wettmonopols gewährleis ...
(1) Das Staatslotteriegesetz enthält nahezu ausschließ ...
(2) Auch die Vorschrift des § 284 Abs. 1 StGB beseitigt ...
(3) Das verwaltungsrechtliche Regelungsdefizit wird nicht durch d ...
dd) Dieses Regelungsdefizit spiegelt sich darin wider, dass auch  ...
(1) Die Veranstaltung der Sportwette ODDSET verfolgt erkennbar au ...
(2) Vor allem aber ist der Vertrieb von ODDSET nicht aktiv an ein ...
(a) Dies zeigt sich beispielhaft in der offiziellen Begleitinform ...
(b) Ebenso wenig sind die Vertriebswege für ODDSET auf eine  ...
(c) Schließlich ist auch die Präsentation des Wettange ...
ee) Die in der gesetzlichen Regelung angelegten und dementspreche ...
g) Die Unverhältnismäßigkeit der konkreten tats&a ...
4. Da der mit dem Wettmonopol einhergehende Ausschluss einer gewe ...
II.
1. Die Unvereinbarkeit des in Bayern bestehenden staatlichen Wett ...
2. Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich ...
a) Eine Neuregelung kommt dabei grundsätzlich sowohl durch d ...
b) Für die Neuregelung ist eine Frist bis zum 31. Dezember 2 ...
3. Während der Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen  ...
a) Das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunte ...
b) Auch in der Übergangszeit muss allerdings bereits damit b ...
III.
D.

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: Engin Kunter, Dominika Blonski
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