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Informationen zum Dokument  BVerfGE 126, 29 - Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens (im Folgenden: Kl&aum ...
2. Aufgrund § 17 Abs.  1 Satz 1 des Gesetzes zur Errich ...
3. Ab dem 1. Januar 2000 beauftragte der LBK Hamburg die C . . .  ...
4. Mit dem Gesetz zur Errichtung der Betriebsanstalt LBK Hamburg  ...
5. Die Mehrheit der Anteile an der LBK Hamburg GmbH (74,9%) ging  ...
II.
1. Die Klägerin erhob daraufhin vor dem Arbeitsgericht Klage ...
2. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Die Klägerin legte  ...
a) Die dem Bundesverfassungsgericht vorgelegte Frage sei entschei ...
b) Nach Überzeugung des Landesarbeitsgerichts verstö&sz ...
III.
1. Im Anschluss an den Vortrag der Stadt im Ausgangsverfahren hat ...
2. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts hat eine Stellu ...
3. Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbunds wäre § ...
4. Nach Auffassung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver. ...
5. Die Klägerin hat sich unter Bezugnahme auf ihren Vortrag  ...
B.
C.
I.
1. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art.  3 Abs.  1 G ...
2. § 17 Satz 1 HVFG führt zu einer Ungleichbehandlung i ...
a) Die Ungleichbehandlung der Arbeitnehmergruppen wird bei einer  ...
aa) Die in den städtischen Krankenhäusern beschäft ...
bb) Im Vergleich dazu entwickelte sich die Rechtslage für di ...
b) Eine abweichende Auslegung des § 17 Satz 1 HVFG dahingehe ...
3. Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. ...
a) Eine Ungleichbehandlung von Personengruppen verletzt Art.  ...
b) Die Benachteiligung der Reinigungskräfte gegenüber d ...
aa) Ein tragfähiger Grund für die Ungleichbehandlung li ...
bb) Die Argumentation der Stadt, die Reinigungskräfte hä ...
(1) Den Reinigungskräften kann nicht unterstellt werden, sic ...
(2) Die auf einen unterstellten Abkehrwillen der Reinigungskr&aum ...
cc) Die Benachteiligung der Reinigungskräfte kann entgegen d ...
dd) Die Ungleichbehandlung kann auch nicht damit gerechtfertigt w ...
II.
1. Art.  3 Abs.  2 GG bietet Schutz auch vor faktischen ...
2. Der Landesgesetzgeber hat ganz überwiegend Arbeitnehmerin ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Dominika Blonski
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