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Informationen zum Dokument  BVerfGE 129, 124 - EFS  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von  ...
2. Die Hellenische Republik (im Folgenden: Griechenland) ist seit ...
3. Vor diesem Hintergrund kam der Europäische Rat der Staats ...
4. Am 23. April 2010 beantragte Griechenland Finanzhilfen der EU  ...
5. Um die erforderlichen Maßnahmen auf nationaler Ebene zu  ...
6. Der auf Deutschland entfallende Anteil an den Hilfsmaßna ...
7. Ebenfalls noch am 7. Mai 2010 kamen die Staats- und Regierungs ...
8. Die Verordnung (EU) Nr.  407/2010 des Rates vom 11. Mai 2 ...
9. Neben der Einführung des EFSM verpflichteten sich die Sta ...
10. Hinsichtlich dieser Zweckgesellschaft, die zu diesem Zeitpunk ...
11. Zwischen den teilnehmenden Staaten der Euro-Gruppe und der ge ...
12. Um auf nationaler Ebene die Voraussetzungen für die Leis ...
13. Unter dem 7. Juni 2010 gründete das Großherzogtum  ...
II.
1. Die Beschwerdeführer zu I. sind der Ansicht, Art.  3 ...
a) aa) Art.  38 GG gewähre ein subjektives Recht darauf ...
bb) Wenn das Stabilitätsprinzip des Vertrages von Maastricht ...
b) Mit der Verpflichtung, anderen Mitgliedern der Euro-Gruppe Fin ...
c) Die konvergenz- und damit stabilitätswidrigen Maßna ...
d) Es gebe keine Befugnisse der Bundesorgane zu Handlungen, die d ...
2. Auch der Beschwerdeführer zu II. sieht sich in seinen Gru ...
a) Der Euro-Stabilisierungsmechanismus verstoße -- wie zuvo ...
b) Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Lissabon-Urteil ei ...
aa) Kompetenzwidrige Handlungen der Unionsorgane verstießen ...
bb) Art.  38 Abs.  1 GG sei auch durch die Mitwirkung d ...
cc) Gleiches gelte für die Handlungen der Bundesregierung, d ...
dd) Darüber hinaus sieht sich der Beschwerdeführer dadu ...
ee) Ein Verstoß gegen das durch Art.  38 Abs.  1  ...
ff) Im Hinblick auf die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bund ...
gg) Art.  38 Abs.  1 GG sei darüber hinaus auch da ...
hh) Schließlich sieht der Beschwerdeführer zu II. eine ...
c) Neben Art.  38 Abs.  1 GG sei auch Art.  14 Abs ...
III.
1. Der Deutsche Bundestag vertritt die Auffassung, dass die Verfa ...
a) Die Grenzen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens wie auch der J ...
aa) Die Möglichkeit einer Verletzung von Art.  14 GG se ...
bb) Ein Eingriff in Art.  2 Abs.  1 GG komme nicht in B ...
cc) Soweit mit objektivem Verfassungsrecht (Sozialstaatsprinzip)  ...
dd) Auch die Möglichkeit einer Verletzung von Art.  38  ...
b) Die Verfassungsbeschwerden seien auch unbegründet. Grundr ...
aa) Abgesehen davon, dass Verletzungen der europäischen Vert ...
(1) Mit Art.  122 AEUV habe eine Rechtsgrundlage für Un ...
(2) Der Ankauf von Staatsanleihen Griechenlands und anderer Mitgl ...
(3) Ein Verstoß gegen Art.  125 AEUV und das dort enth ...
bb) Bei allen Rechtmäßigkeitserwägungen sei schli ...
2. Die Bundesregierung hält die Verfassungsbeschwerden ebenf ...
a) Im Hinblick auf die sekundärrechtlichen Maßnahmen u ...
aa) Art.  38 Abs.  1 GG schütze nur gegen eine Aus ...
bb) Eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts aus Art.  14 Ab ...
b) Jedenfalls seien die Verfassungsbeschwerden unbegründet.  ...
aa) (1) Art.  38 Abs.  1 GG sei nicht verletzt, denn es ...
(2) Art.  14 Abs.  1 GG, dessen Schutzbereich schon nic ...
bb) (1) Die Unterstützungsmaßnahmen in Form von Gew&au ...
(2) Die Maßnahmen missachteten auch nicht den Kern der Ver- ...
(3) Art.  59 Abs.  2 GG sei nicht verletzt. Verstö ...
cc) Art.  38 Abs.  1 GG könne auch nicht unter dem ...
(1) Die Verordnung (EU) Nr.  407/2010 stütze sich zul&a ...
(2) Art.  125 AEUV stehe der Zusage von Hilfeleistung ü ...
(3) Die Bundesregierung habe auch im Übrigen nicht an einer  ...
(4) Schließlich sei der Ankauf von Staatsanleihen durch die ...
IV.
1. Nach Auffassung der Deutschen Bundesbank sind die Beschlü ...
a) Die jüngsten Entwicklungen hätten grundlegende Schwa ...
b) Die Beschlüsse strapazierten allerdings die Fundamente de ...
c) Die künftige Absicherung der Währungsunion als Stabi ...
2. Die Europäische Zentralbank weist darauf hin, dass die ak ...
V.
VI.
B.
I.
1. Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz und das Ge ...
2. Die Beschwerdeführer legen hinreichend substantiiert dar, ...
a) Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung ihres grundre ...
aa) Die Beschwerdeführer legen mit ihrer Rüge, die nach ...
(1) Art.  38 Abs.  1 und Abs.  2 GG gewährlei ...
(2) Aus diesem materiellen Schutzgehalt des Art.  38 GG folg ...
(a) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat das Bundesverfassungsg ...
(b) Die Beschwerdebefugnis über Art.  38 Abs.  1 G ...
(3) Das Vorbringen der Beschwerdeführer genügt unter de ...
bb) Soweit der Beschwerdeführer zu II. auf der Grundlage von ...
b) Unzulässig sind die Verfassungsbeschwerden gegen das W&au ...
aa) Ob und, wenn ja, unter welchen näheren Umständen di ...
bb) Die Beschwerdeführer legen jedenfalls eine inflatorische ...
II.
1. Soweit sich die Verfassungsbeschwerden gegen die Mitwirkung de ...
2. Die Rügen der Beschwerdeführer, ihre Grundrechte w&u ...
3. Soweit sich der Beschwerdeführer zu II. mit seiner Verfas ...
C.
I.
1. Das Wahlrecht ist verletzt, wenn sich der Deutsche Bundestag s ...
a) Die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öff ...
b) Als Repräsentanten des Volkes müssen die gewähl ...
2. Vor diesem Hintergrund darf der Deutsche Bundestag seine Budge ...
a) Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Zu ...
b) Die Bestimmungen der europäischen Verträge stehen de ...
3. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bei der Feststellung ein ...
a) Die Beschränkung auf evidente Verletzungen gilt für  ...
b) Hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit für Gewährleistu ...
II.
1. Soweit sich aus den durch Art.  79 Abs.  3 GG fü ...
2. Keines der angegriffenen Gesetze begründet oder verfestig ...
a) Schon die geltenden Rechtsgrundlagen der Währungsunion, a ...
b) Die angegriffenen Gesetze entfalten keine normativen Vorgaben, ...
aa) Das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz beschr&au ...
bb) Das Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz legt nicht nur Zwe ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 25.11.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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