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Informationen zum Dokument  BVerfGE 136, 277 - Bundesversammlung  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. – I.
1. Die Wahl des Bundespräsidenten ist in Art. 54 GG geregelt ...
2. In Ausführung des Art. 54 Abs. 7 GG ist im Gesetz üb ...
II.
1. Die 13. Bundesversammlung trat am 23. Mai 2009 zusammen. Sie h ...
2. Die 14. Bundesversammlung, die am 30. Juni 2010 zusammentrat,  ...
III.
1. Mit seinem am 26. August 2009 eingegangenen Antrag macht der A ...
a) Die Antragsgegnerin zu 2) sei als oberstes Bundesorgan im Sinn ...
b) Seine Anträge seien auch begründet. ...
aa) Ihm stehe ein Rederecht aus einer entsprechenden Anwendung de ...
(1) Die Regelungen über das freie Abgeordnetenmandat in Art. ...
(2) Das Rederecht der Abgeordneten in einem kollegial strukturier ...
(3) Bis zu dem Zeitpunkt, als sich die Antragsgegnerin zu 2) eine ...
bb) Der Antragsteller sieht eine Verletzung seiner verfassungsm&a ...
cc) Die Antragsgegnerin zu 2) sei fehlerhaft zusammengesetzt gewe ...
c) Der Antragsteller hat seinen ursprünglichen Antrag, die W ...
2. Mit seinem am 1. September 2010 eingereichten Antrag macht der ...
a) In den eingereichten Anträgen sei ausdrücklich verme ...
b) Die Antragsgegnerin zu 2) müsse wie jedes Kollegialorgan  ...
c) Der Geschäftsordnungsantrag sei zu Unrecht als unzulä ...
d) Dem Antragsteller stehe ein aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG analo ...
3. Im Verfahren 2 BvE 2/09 beantragt der Antragsteller, im Wege e ...
IV.
V.
1. Nach Auffassung der Antragsgegner sind die die 13. Bundesversa ...
2. Zur 14. Bundesversammlung führen die Antragsgegner zus&au ...
VI.
B.
I.
1. Die Bundesversammlung ist im Organstreit parteifähig (a); ...
a) Die Bundesversammlung ist oberstes Bundesorgan im Sinne des Ar ...
b) Die Beendigung der 13. und der 14. Bundesversammlung läss ...
2. Der Antragsteller ist als Mitglied beider Bundesversammlungen  ...
3. Der Antragsgegner zu 1) ist sowohl durch das Grundgesetz (Art. ...
II.
1. Gemäß § 67 Satz 1 BVerfGG stellt das Bundesver ...
2. Nach diesen Grundsätzen sind die Anträge zu 1. e) un ...
a) Nach dem Hauptantrag zu 2. i) soll die Wahl von Christian Wulf ...
b) Der Antrag zu 1. e) und der Hilfsantrag zu 2. i) sind ebenfall ...
c) Schließlich ist die Feststellung, dass eine Wiederholung ...
III.
1. Das durch das Verhalten des Antragsgegners betroffene Recht mu ...
2. Nach diesen Maßstäben ist der Antragsteller hinsich ...
a) Soweit der Antragsteller die fehlerhafte Zusammensetzung der B ...
aa) Die Bundesversammlung besteht gemäß Art. 54 Abs. 3 ...
bb) Im System dieser Prüfungen sind organschaftliche Rechte  ...
(1) Soweit sich der Antragsteller zur Begründung einer Verle ...
(2) Eine Verletzung organschaftlicher Rechte des Antragstellers k ...
(3) Auch kann dem Antragsteller ein Recht auf Wahl des Bundespr&a ...
(4) Soweit sich der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die  ...
b) Für die weiteren Anträge erscheint es nach dem vorge ...
IV.
V.
VI.
C.
I.
1. Die Bundesversammlung hat nach Art. 54 Abs. 1 GG ausschlie&szl ...
a) Der Verfassungsgeber hat im Grundgesetz das Amt des Bundespr&a ...
aa) Nach der Weimarer Reichsverfassung sollte der Reichspräs ...
bb) Aus der Sicht des Verfassungsgebers der Jahre 1948/49 hatte d ...
cc) Mit dieser Stellung des Bundespräsidenten korrespondiert ...
b) Vor diesem Hintergrund kann zur Bestimmung der Rechte der Mitg ...
aa) Der Bundestag ist die Vertretung des Volkes, in der die Frage ...
bb) Auf die Bundesversammlung lässt sich all dies nicht &uum ...
cc) Aus der Stellung der Bundesversammlung als Verfassungsorgan l ...
c) Das den Mitgliedern der Bundesversammlung durch Art. 54 Abs. 1 ...
aa) Das Recht, an der Wahl teilzunehmen, setzt voraus, dass die M ...
bb) Dem Wahlrecht der Mitglieder der Bundesversammlung ist es zud ...
cc) Nach Art. 54 Abs. 1 GG findet die Wahl allerdings "ohne Aussp ...
dd) Auch im Übrigen kommen über das eigentliche Wahlrec ...
d) Der Präsident des Bundestages hat als Leiter der Bundesve ...
aa) Der Bundestag hat eine weitreichende Befassungskompetenz und  ...
bb) Der Leiter der Bundesversammlung muss allerdings die grunds&a ...
2. Nach diesen Maßstäben sind die Anträge zu 1. a ...
a) Der Antragsgegner zu 1) war im Rahmen seiner Leitungsbefugniss ...
b) Aus entsprechenden Erwägungen ist der Antrag zu 2. d) unb ...
c) Der Antragsgegner zu 1) hat schließlich keine Rechte des ...
d) Die Anträge zu 1. c) und 2. g), mit denen der Antragstell ...
e) Der Antragsgegner zu 1) hat keine Rechte des Antragstellers da ...
aa) Die 14. Bundesversammlung war nicht befugt, über die Aus ...
bb) Auch die Anträge zu 1. a) und 2. c) sind unbegründe ...
cc) Ebenso war der Antragsgegner zu 1) nicht verpflichtet, dem An ...
II.
D.
E.

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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