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Informationen zum Dokument  BVerfGE 140, 115 - Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die Antragstellerin zu 1 und der Antragsteller zu 2 waren Abge ...
2. Der Deutsche Bundestag beschloss in seiner 79. Sitzung am 3. D ...
III.
1. Die Antragsteller stehen auf dem Standpunkt, die Arbeitsgruppe ...
2. Es entspreche den Gepflogenheiten im Vermittlungsverfahren, Ar ...
3. Die Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss müsse die Meh ...
4. Das Verhältnis zwischen Arbeitsgruppe und Vermittlungsaus ...
5. Eine Verletzung der Rechte gerade der Antragstellerin zu 3 lie ...
IV.
1. a) Der Antragsgegner zu 1 ist der Ansicht, die Einsetzung der  ...
b) Auch das Zusammentreten des informellen Gesprächskreises  ...
c) Weiterhin fehle es an der Antragsbefugnis der Antragstellerin  ...
d) Bejahte man eine Zurechnung der Maßnahmen, sei der Antra ...
2. a) Der Antragsgegner zu 2 hält die Antragstellerin zu 3 f ...
b) Der Antragsgegner zu 2 ist der Auffassung, der Antrag sei insg ...
c) Ein von den Antragstellern angeführtes Gebot informatoris ...
3. a) Der Antragsgegner zu 3 ist der Ansicht, die Einrichtung der ...
b) Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit sei vom Bundesverfassung ...
V.
VI.
B.
I.
II.
1. Die Antragsteller zu 1 und 2 waren im Zeitpunkt der Antragstel ...
2. Die Antragstellerin zu 3 ist als Fraktion ebenfalls parteif&au ...
3. Die Antragsgegner sind ebenfalls parteifähig. Für di ...
III.
1. Gemäß § 64 Abs.  1 BVerfGG ist der Antrag ...
2. Mit dem Antrag zu 1 begehren die Antragsteller die Feststellun ...
a) Gegen welche Person oder Institution der Antrag zu richten ist ...
b) Die dem Antragsgegner zu 1 zuzurechnende Verweigerung der Mitg ...
3. Der Antrag zu 2, mit dem die Antragsteller die Feststellung be ...
IV.
1. Ein Antrag ist gemäß § 64 Abs.  1 BVerfGG ...
2. Die Antragstellerin zu 1 und der Antragsteller zu 2 sind antra ...
3. Auch die Antragstellerin zu 3 ist hinsichtlich des Antrags zu  ...
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss gru ...
b) Zwar erscheint es denkbar, den Anwendungsbereich des Grundsatz ...
V.
1. Auch im Organstreitverfahren ist das Rechtsschutzbedürfni ...
2. Auch im vorliegenden Verfahren bedarf diese Frage keiner Entsc ...
a) Es ist nicht dadurch entfallen, dass der Antragstellerin zu 1  ...
b) Aus denselben Gründen führt auch der Umstand, dass d ...
c) Das Rechtsschutzbedürfnis ist für die Antragstelleri ...
VI.
VII.
C.
I.
1. Nach Art.  38 Abs.  1 Satz 2 GG sind die Abgeordnete ...
2. Die Mitwirkungsbefugnis aller Abgeordneten erstreckt sich grun ...
3. Die Mitglieder der Ausschüsse werden nach Art.  42 A ...
4. Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit enthält für si ...
5. Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Aussch ...
6. Abweichungen vom Grundsatz der Spiegelbildlichkeit sind nur in ...
II.
1. Grundsätzlich unterfällt die Ausgestaltung der Organ ...
2. Solche zwingenden Vorgaben sind aus Art.  38 Abs.  1 ...
a) Die vom Vermittlungsausschuss eingerichteten Arbeitsgruppen si ...
b) Zweck und Ziel des Vermittlungsverfahrens ist das Erzielen ein ...
c) Die Suche nach einem Konsens prägt auch faktisch den Verf ...
3. Da der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit auf Arbeitsgruppen de ...
III.
1. Für die tatsächliche Möglichkeit, den an einen  ...
2. Somit könnten die Antragsteller zu 1 und 2 dadurch in ihr ...
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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