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Informationen zum Dokument  BVerfGE 141, 143 - Akkreditierung von Studiengängen  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Akkreditierung im Hochschulbereich ist ein länder- un ...
2. a) Im Jahr 1998 sprach sich die Hochschulrektorenkonferenz (HR ...
b) Das Land Nordrhein-Westfalen errichtete mit Gesetz vom 15. Feb ...
c) Die Agenturen sind unterschiedlich organisiert, so etwa die hi ...
3. Eine Programmakkreditierung beginnt mit der Auswahl einer Agen ...
4. Das Hochschulrahmengesetz (HRG) normiert eine Pflicht zur Qual ...
a) Nach § 6 HRG soll die Arbeit der Hochschulen in der Lehre ...
b) Im Ausgangsverfahren galt das Gesetz über die Hochschulen ...
aa) Eine Voraussetzung der Anerkennung als staatliche Hochschule  ...
bb) Am 1. Oktober 2014 ist -- als Artikel 1 des Hochschulzukunfts ...
c) Konkrete Vorgaben für die Programmakkreditierung beschlie ...
d) Bei der Akkreditierung von Studiengängen finden zudem Bew ...
II.
1. Klägerin des Ausgangsverfahrens ist eine private Fachhoch ...
2. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung u ...
3. Zuvor hatte die Fachhochschule die Akkreditierungsagentur im M ...
4. Das Verwaltungsgericht lehnte mit Beschluss vom 19. November 2 ...
5. In dem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren beantragte ...
6. Die Akkreditierungsagentur beantragte, die Klage abzuweisen. D ...
7. Mit Beschluss vom 27. Juli 2009 stellte das Verwaltungsgericht ...
III.
B.
I.
II.
1. Das Verwaltungsgericht begründet nachvollziehbar, warum e ...
2. Das Verwaltungsgericht legt nachvollziehbar dar, dass und waru ...
a) Erwiese sich § 72 Abs.  2 Satz 6 HG NRW a.F. als ver ...
b) Das vorlegende Gericht ist auch vertretbar davon ausgegangen,  ...
III.
C.
I.
II.
1. Die Vorgabe der Akkreditierung von Studienangeboten an Hochsch ...
a) Art.  5 Abs.  3 Satz 1 GG schützt Hochschullehr ...
b) Die forschungsbasierte Lehre ist als Prozess der Vermittlung w ...
2. Die in der vorgelegten Norm vorausgesetzte mittelbare Pflicht  ...
a) Der Gesetzgeber hat allerdings in der vorgelegten Norm keine u ...
b) Dieser Zwang zur Akkreditierung der Studiengänge beschr&a ...
c) Der mit der Pflicht zur Akkreditierung verbundene Eingriff in  ...
3. Dieser Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit lässt sich v ...
a) Die mit dem "Bologna-Prozess" unternommene Europäisierung ...
b) Eingriffe in die vorbehaltlos gewährleistete Wissenschaft ...
c) Die mit der Qualitätssicherung verbundenen Eingriffe in d ...
aa) Der Gesetzgeber kann zur Qualitätssicherung der Lehre ni ...
bb) Die wesentlichen Fragen der Akkreditierung von Studienangebot ...
d) Die vorgelegte Regelung genügt dem nicht. ...
aa) Allerdings stößt eine externe Akkreditierungspflic ...
(1) Grundsätzlich steht es dem Gesetzgeber frei, der Hochsch ...
(2) Die Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Lehre muss ...
(3) Es liegt auch im Ausgestaltungsspielraum des Gesetzgebers, ei ...
bb) In § 72 Abs.  2 Satz 6 HG NRW a.F. fehlen jedoch hi ...
(1) Der Gesetzgeber hat sich in der Zuweisung der Qualitätsk ...
(2) Der Mangel an hinreichender gesetzlicher Steuerung durch die  ...
(a) Im Landeshochschulrecht finden sich keine hinreichenden Vorga ...
(b) Auch eine Verweisung auf das ebenfalls im Bundesland Nordrhei ...
(c) Der Mangel an landesrechtlicher Steuerung wird auch nicht dur ...
(d) Im Übrigen hat der Landesgesetzgeber im Jahr 2014 mit &s ...
(3) Der Gesetzgeber hat die Normierung inhaltlicher und verfahren ...
III.
D. -- I.
II.
III.
IV.
V.

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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