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Informationen zum Dokument  BVerfGE 148, 11 - Chancengleichheit politischer Parteien  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
III.
1. Die Antragstellerin begehrt nunmehr in der Hauptsache festzust ...
a) Der Antrag sei zulässig. Insbesondere verfüge sie we ...
b) Der Antrag sei auch begründet. ...
2. Die Antragsgegnerin beantragt, den Antrag zurückzuweisen, ...
a) Das Recht der politischen Parteien auf gleichberechtigte Teiln ...
b) Soweit sich die Antragstellerin auf das Grundrecht der Versamm ...
3. a) In ihrer Replik verweist die Antragstellerin darauf, dass r ...
b) Die Antragstellerin leite ihre Antragsbefugnis allein aus Art. ...
c) Die in Rede stehende Pressemitteilung sei auch als Boykottaufr ...
d) Der geltend gemachte Eingriff in den Schutzbereich des Art.&nb ...
4. Der Senat hat den in § 65 Abs.  2 BVerfGG genannten  ...
5. In der mündlichen Verhandlung vom 24. Mai 2017 haben die  ...
B.
C.
I.
1. Die Antragstellerin ist eine politische Partei, die regelm&aum ...
2. Die Parteifähigkeit der Antragsgegnerin ergibt sich aus A ...
II.
III.
1. Die Antragsgegnerin hat die Pressemitteilung 151/2015 zwar von ...
2. Der Antragstellerin fehlt das erforderliche Rechtsschutzbed&uu ...
3. Schließlich steht dem Rechtsschutzbedürfnis der Ant ...
IV.
D.
I.
1. a) In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes geht all ...
b) In diesem Prozess kommt in der modernen parlamentarischen Demo ...
c) Um die verfassungsrechtlich gebotene Offenheit des Prozesses d ...
d) Im Rahmen der durch Art.  21 Abs.  1 GG gewährl ...
2. Die chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildu ...
a) Der Senat hat bereits entschieden, dass die staatliche Einwirk ...
b) Auch außerhalb von Wahlkampfzeiten erfordert der Grundsa ...
c) Damit ist es grundsätzlich nicht zu vereinbaren, wenn Sta ...
aa) Dies ist der Fall, wenn das Handeln staatlicher Organe darauf ...
bb) Darüber hinaus liegt ein Eingriff in dieses Recht auch v ...
3. Auch wenn die Bundesregierung von ihrer Befugnis zur Informati ...
a) Die Bundesregierung ist das oberste Organ der vollziehenden Ge ...
b) Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die der Bundesreg ...
4. Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierung zwar berechtigt ...
a) Die Befugnis der Bundesregierung zur Erläuterung von ihr  ...
b) Das Neutralitätsgebot verpflichtet die Bundesregierung al ...
5. a) Für die Äußerungsbefugnisse eines einzelnen ...
b) Dies schließt allerdings nicht aus, dass ein Regierungsm ...
c) Dem Neutralitätsgebot steht nicht entgegen, dass der Inha ...
d) Demgegenüber kann nicht darauf verwiesen werden, die Anwe ...
e) Der Einwand, die Abgrenzung zwischen ministeriellen Äu&sz ...
II.
1. a) Die Antragsgegnerin hat bei der Abgabe der Pressemitteilung ...
b) Einem Handeln in amtlicher Funktion steht nicht entgegen, dass ...
2. Die Antragsgegnerin hat durch die Verbreitung ihrer Presseerkl ...
a) Die Antragsgegnerin spricht sich in ihrer Erklärung daf&u ...
b) Daneben ist die Presseerklärung darauf gerichtet, das Ver ...
aa) Sie enthält zwar keinen ausdrücklichen Aufruf zum B ...
bb) Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin enthält sich ...
3. Der durch die Pressemitteilung vom 4. November 2015 bewirkte E ...
a) Dabei kann dahinstehen, ob einer Rechtfertigung des Eingriffs  ...
b) Unabhängig davon steht einer Rechtfertigung des Eingriffs ...
c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Einwand der Antra ...
E.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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