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Informationen zum Dokument  BVerfGE 160, 41 - Privilegierung von Gewinneinkünften  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD vereinbarten im Koalit ...
2. Die geplante Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 45% wur ...
3. Im Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum Steuer&a ...
4. Nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuerä ...
5. Die Tarifbegrenzung für Gewinneinkünfte wurde durch  ...
II.
1. Die beiden Kläger des Ausgangsverfahrens sind Ehegatten u ...
2. Das Finanzgericht Düsseldorf hat das Verfahren mit Beschl ...
a) Das Finanzamt habe die Einkommensteuer auf Grundlage des § ...
b) Die Tarifbegrenzung des § 32c EStG in der Fassung des Ste ...
aa) Das finanzpolitische Ziel, durch die Erhöhung des Spitze ...
bb) Die Unterschiede in den Methoden der Ermittlung der Einkü ...
cc) Die Privilegierung der Gewinneinkunftsarten gegenüber de ...
dd) Überdies folge kein Rechtfertigungsgrund aus den Ausf&uu ...
ee) Auch dass der Gesetzgeber die Bezieher von Gewinneinkünf ...
ff) Soweit das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 116, 164 die B ...
c) Die Frage, ob § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 in Verbindung mit ...
III.
1. Nach Ansicht der Kläger des Ausgangsverfahrens sind die r ...
2. Das Bundesministerium der Finanzen hält die Vorlage f&uum ...
a) Der Vorlagebeschluss sei mangels Entscheidungserheblichkeit de ...
b) Der Vorlagebeschluss sei im Übrigen unbegründet, da  ...
aa) Der Privilegierung der Gewinneinkünfte durch die Tarifbe ...
bb) Auch habe der Gesetzgeber den Kreis der von der Tarifbegrenzu ...
3. Der X. Senat des Bundesfinanzhofs hat mitgeteilt, er habe in s ...
B.
I.
1. Der Entscheidungserheblichkeit von § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr ...
2. Für die Entscheidungserheblichkeit reicht es aus, dass di ...
a) Werden Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen oder sonstige ste ...
b) Nach diesen Maßstäben hat das Finanzgericht die Ent ...
II.
C.
I.
1. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem ...
2. a) Dem Steuergesetzgeber belässt Art. 3 Abs. 1 GG bei der ...
b) Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Laste ...
c) Der rein fiskalische Zweck staatlicher Einnahmenerhöhung  ...
d) Ein solcher Grund kann dagegen in der Verfolgung von Förd ...
aa) Der Gesetzgeber ist grundsätzlich nicht gehindert, mit H ...
bb) Förderungs- und Lenkungsziele sind allerdings nur dann g ...
cc) Die Ausgestaltung des Förderungs- und Lenkungszwecks mus ...
II.
1. Die Vorschriften bewirken eine Ungleichbehandlung von Gewinn-  ...
2. Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Die in den  ...
a) Ein spezifisches unternehmerisches Risiko ist kein sachlich ei ...
b) Soweit der Gesetzgeber mit der Privilegierung der Gewinneink&u ...
aa) Nach Auffassung des Gesetzgebers wäre eine (vorüber ...
(1) Das vom Gesetzgeber genannte Ziel hat keinen Niederschlag im  ...
(2) Lediglich die Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 ze ...
(3) Ebenso wenig ergibt sich eine erkennbare gesetzgeberische Ent ...
(4) Nichts anderes gilt für das sogenannte Eckpunktepapier d ...
(5) Vor diesem Hintergrund hat die Regelung von § 32c EStG i ...
bb) Da es im Zusammenhang mit der Privilegierung der Gewinneink&u ...
D. – I.
1. Der Verstoß einer Norm gegen das Grundgesetz, die &ndash ...
2. Die Gründe, die zur Verfassungswidrigkeit von § 32c  ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 25.11.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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