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Informationen zum Dokument  BVerfG 1 BvQ 13/01 - NVU-Versammlungsverbot  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

I.
1. a) Der Antragsteller meldete unter dem 2. März 2001 bei d ...
b) Mit Bescheid vom 12. März 2001 sprach die Versammlungsbeh ...
c) Der Antragsteller legte gegen die Verfügung der Versammlu ...
d) Der Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht durch Beschluss vom ...
e) Den Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen diesen Beschluss ...
2. In seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach ...
II.
1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgerich ...
2. Vorliegend führt die Abwägung zu einem Überwieg ...
a) Bliebe die sofortige Vollziehbarkeit des Versammlungsverbots b ...
b) Im Zuge der anzustellenden Abwägung der Folgen einer m&ou ...
3. Die Argumentation der Versammlungsbehörde und der Gericht ...
a) Dies gilt in tatsächlicher Hinsicht zunächst fü ...
b) An tragfähigen tatsächlichen Anhaltspunkten fehlt es ...
c) Der Rückgriff auf die Gefährdung der öffentlich ...
aa) Ein Verbot lässt sich nicht allein mit der Erwartung der ...
bb) Der Schutz des Inhalts und der geistigen Wirkung der Äu& ...
(1) § 15 Abs. 1 VersG erkennt auch die öffentliche Ordn ...
(2) Die Behörde und die Gerichte sehen den Verstoß geg ...
(3) Als Grundlage eines Versammlungsverbots kommen die von der Be ...
d) Schließlich lässt sich das Versammlungsverbot auch  ...
4. Das Bundesverfassungsgericht verbindet die Herstellung der auf ...
5. Die Entscheidung über die Erstattung der Auslagen beruht  ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: A. Tschentscher
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