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Informationen zum Dokument  BGE 147 IV 379  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Der Beschwerdeführer rügt, die Vorinstanz habe  ...
Erwägung 1.2
1.2.1 Die beschuldigte Person kann im Strafverfahren zur Wahr ...
1.2.2 Nach Art. 127 Abs. 5 StPO ist die Verteidigung der besc ...
1.2.3 Während die zivilprozessuale Regelung den Monopolb ...
1.2.4 Der im zweiten Teilsatz von Art. 127 Abs. 5 StPO vorges ...
1.2.5 Im Kanton St. Gallen ist die den Rechtsanwälten un ...
1.3 Die Vorinstanz stellt zunächst das Rechtsschutzinter ...
1.4 Der Beschwerdeführer beanstandet zunächst die v ...
1.5 B. ist gemäss den vom Beschwerdeführer nicht be ...
Erwägung 1.6
1.6.1 Zu prüfen bleibt, ob die Gesetzgebung des Kantons  ...
1.6.2 Bis zum Inkrafttreten der ZPO und StPO bestimmten aussc ...
1.6.3 Vor dem Hintergrund des dargelegten Gestaltungsspielrau ...
1.6.4 Da der Kanton St. Gallen keine abweichende Regelung im  ...
1.6.5 Sofern der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang ...

Bearbeitung, zuletzt am 02.05.2024, durch:
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