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Informationen zum Dokument  BGE 99 V 52  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 19 Abs. 2 EOG wird die Erwerbsausfallentschädig ...
2. An dieser Rechtslage vermag die Tatsache nichts zu ändern ...
3. Peter Marti begründet seinen Standpunkt ferner damit, das ...
4. Schliesslich mag noch die Frage aufgeworfen werden, ob Peter M ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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