Der Nationalsozialismus führte zu einer rechtlichen Auflösung der Länderautonomie. Die Mittel dazu waren vielfältig und lassen sich nicht immer im Titel des Erlasses erkennen. Am stärksten und unmittelbarsten wirkten die Eingriffe in Organisation und Regierungsgewalt. Aber auch punktuelle Übergriffe des Reiches in die einzelnen Kompetenzen der Länder lassen sich zu diesem Prozess der Auflösung zählen. Die Themenliste ist noch in Bearbeitung und schon darum unvollständig.
A. Tschentscher