Der Nationalsozialismus liess sein Freund-Feind-Schema in zweifacher Hinsicht durch das Strafrecht wirken. Erstens verschärfte er die Sanktionen für alle Handlungen, die als volksfeindlich galten. Zweitens führte er Privilegierungen bis hin zur Straffreiheit für jene ein, die kriminell handelten, um die nationalsozialistische Herrschaft zu stablisieren. Einzelne Sonderregelungen zur Behandlung politisch motivierter Straftaten lassen sich schon vor der nationalsozialistischen Machtergreifung ausmachen. Die Themenliste ist noch in Bearbeitung und schon darum unvollständig.
A. Tschentscher