Der Nationalsozialismus anerkannte die privatautonome Gestaltung der Wirtschaft, des Arbeitslebens und der sozialen Beziehungen nicht, sondern stellte sämtliche Bereiche unter den Generalvorbehalt der Volksnützigkeit. Daraus resultierten staatlich unterstützende Förderungsinstrumente und eingreifende Schutzregelungen, die Fürsorglichkeit und Regulierung zu einem paternalistischen Herrschaftssystem verbanden. Beispielsweise wurde die Rolle der Frau reduziert auf diejenige einer nicht berufstätigen Mutter, die sich persönlich um Heim und Kinder zu kümmern hatte. Schon in der Wirtschaftskrise der späten Weimarer Republik zeichnen sich einzelne dieser Entwicklungen ab. Die Themenliste ist noch in Bearbeitung und schon darum unvollständig.
A. Tschentscher