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Informationen zum Dokument  BGE 102 Ia 468 - Buchdruckerei Elgg  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- Die Beschwerdeführerin ist eine juristische Person mit S ...
Erwägung 2
2.- Art. 49 BV enthält in Absatz 1 den Grundsatz, dass die G ...
a) Das Bundesgericht hat in ständiger Rechtsprechung seit 18 ...
b) Trotz der in der Rechtslehre - zum Teil mit Nachdruck - ge&aum ...
c) Die Verfassungsmässigkeit der Kirchensteuerpflicht jurist ...
Erwägung 3
3.- Gegen die Heranziehung juristischer Personen zur Kirchensteue ...
a) Im Sinne dieser Argumentation hat das deutsche Bundesverfassun ...
b) Der Wortlaut von Art. 49 Abs. 6 BV könnte rein sprachlich ...
Erwägung 4
4.- Ein zweiter häufiger Einwand gegen die Kirchensteuerpfli ...
Erwägung 5
5.- In der vorliegenden Beschwerde wird geltend gemacht, die Kirc ...
Erwägung 6
6.- Einige Argumente, die sich als für die Beurteilung der G ...
a) Gegen die Kirchensteuerpflicht juristischer Personen wird gelt ...
b) Von den Organen der Landeskirchen wird dargelegt, dass die Kir ...
c) Die hie und da anzutreffende Behauptung, die Aktiengesellschaf ...
d) Auch das Argument, die Befreiung der juristischen Personen von ...
Erwägung 7
7.- Art. 9 EMRK enthält die Garantie der Gedanken-, Gewissen ...
a) Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eingehend u ...
b) Art. 9 EMRK enthält - anders als Art. 49 Abs. 6 BV - kein ...
c) Auch wenn Art. 9 so auszulegen sein sollte, dass Kirchensteuer ...
Entscheid:
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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