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Informationen zum Dokument  BVerfGE 10, 89 - (Großer) Erftverband  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
III.
IV.
1. Sie erblicken in dem Gesetz als Ganzem eine der verfassungsm&a ...
2. Darüber hinaus greifen die Beschwerdeführer eine Rei ...
V.
B.
I.
II.
C.
II.
III.
1. Offensichtlich ist die Regelung der Wasserwirtschaft im Erftge ...
a) Das gilt zunächst für die Notwendigkeit einer gesetz ...
b) Zu Unrecht beanstanden die Beschwerdeführer die Wahl der  ...
c) Die Beschwerdeführer werfen der Regierung vor, sie habe d ...
2. Die schutzwürdigen Interessen der Beschwerdeführer s ...
a) Ihre Befürchtung, in dem Verbande könne nach seiner  ...
b) Auch in der Ausgestaltung der Verbandsorgane werden die Beschw ...
3. Unbegründet ist der Einwand der Beschwerdeführer, da ...
4. Der Einwand der Beschwerdeführer, sie würden dem unk ...
5. Schließlich besteht auch eine hinreichende Kontrolle geg ...
IV.
1. Die Beschwerdeführer erblicken einen Verstoß gegen  ...
2. Die Befugnis des Verbandes, schadenverhütende Anlagen zu  ...
3. Die Befugnis des Verbandes, über das zutage geförder ...
4. Auch die Regelung des § 12 Abs. 1, in der die Beschw ...
5. Die Möglichkeit, die Zulassung von Betriebsplänen zu ...
6. Verfassungsrechtlich unbedenklich ist auch die Regelung der So ...
a) Bei ihrer Rüge, nur der Bergbau werde zu den Sonderbeitr& ...
b) Zu Unrecht wenden sich die Beschwerdeführer auch gegen di ...
c) Die Kollektivhaftung für Beitragsausfälle (§&nb ...
d) Die Beschwerdeführer rügen weiter, daß sie mit ...
e) Damit entfällt auch das Argument, die Beschwerdeführ ...
7. Verfassungsrechtlich haltbar ist auch die Bildung einer Rü ...
8. Grundrechte der Beschwerdeführer werden schließlich ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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