VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 12, 326 - Richterbesoldung NRW  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. – I.
II.
III.
B.
I.
II.
1. a) Da das Grundgesetz die in Art. 96 Abs. 1 GG genannten f&uum ...
b) Ebensowenig läßt sich die verschiedene Besoldung de ...
c) Nachdem seit dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung  ...
d) Faßt man schließlich die Tätigkeit, die Leist ...
e) Für die höhere Besoldung der Richter des Oberverwalt ...
2. Nicht so eindeutig sprechen die folgenden Erwägungen f&uu ...
a) Zwar bedürfen alle Gerichtszweige gleichermaßen m&o ...
b) Ähnliches gilt für die Parallele im Aufbau der Verwa ...
c) Schließlich: Der – für eine besoldungsrechtli ...
3. Nach alledem ist es nicht zufällig, sondern konsequent, w ...

Bearbeitung, zuletzt am 07.02.2025, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
© 1994-2025 Das Fallrecht (DFR).