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Informationen zum Dokument  BVerfGE 40, 237 - Justizverwaltungsakt  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Die Beschwerdeführer verbüßen Freiheitsstrafen ...
2. Die Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverf ...
3. Die ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm,  ...
4. Diese Auffassung ist in Rechtsprechung und Schrifttum bis heut ...
5. Während die Bundesländer Bayern, Hessen und Rheinlan ...
II.
1. Der Beschwerdeführer W ... erhielt am 11. September 1972  ...
2. Dem Beschwerdeführer A... war am 3. Oktober 1973 der Besc ...
3. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte mit den Beschlüssen vom ...
III.
1. Der Ministerpräsident teilt die Ansicht des Oberlandesger ...
2. Der Bundesminister der Justiz hat lediglich zu der Frage Stell ...
B.
I.
1. Ein Gesetz kann nicht durch eine allgemeine Verwaltungsvorschr ...
2. Weder Art. 19 Abs. 4 noch Art. 103 Abs. 1 GG schreiben ausdr&u ...
a) Der Grundsatz des Vorbehalts des (allgemeinen) Gesetzes wird i ...
b) Der besondere Regelungsbereich, der indirekt betroffen ist, de ...
3. Dieser Umstand mag dafür sprechen, daß in Zukunft d ...
4. Das alles ändert aber nichts daran, daß die in Nord ...
II.
1. Das verwaltungsrechtliche Vorverfahren darf allerdings die Anr ...
2. Es bedarf keiner weiteren Begründung, daß die Besti ...
III.
1. Soweit die Beschwerdeführer W ... und A ... rügen, s ...
2. Entsprechendes gilt für das weitere Vorbringen dieser Bes ...
C.
1. Art. 19 Abs. 4 GG eröffnet einen Rechtsweg gegen die &oum ...
2. Wie wenig "förmlich" das Verfahren gehandhabt wird und wi ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.12.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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