1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 89, 381 - Volljährigenadoption II
BVerfGE 74, 358 - Unschuldsvermutung
BVerfGE 73, 339 - Solange II
BVerfGE 70, 180 - Gefälschter Steckbrief
BVerfGE 65, 76 - Offensichtlichkeitsentscheidungen
BVerfGE 59, 63 - Eurocontrol II
BVerfGE 58, 208 - Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
BVerfGE 58, 1 - Eurocontrol I
BVerfGE 51, 386 - Ausweisung II
BVerfGE 51, 130 - Ausbildungskapazität
BVerfGE 49, 329 - Abgeschlossene Durchsuchung
BGHSt 45, 37 - Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A. -- I.
II.
B.
I.
1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Rechts ...
2. Die Hinweispflicht nach § 72 Abs. 1 OWiG an den Betroffen ...
3. Im vorliegenden Fall verfügte der Richter die zweite Zust ...
4. a) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, der i ...
b) Unbeschadet der deutschen rechtsstaatlichen Tradition, fü ...
c) Da der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwe ...
5. § 33a StPO ist so auszulegen und anzuwenden, daß er ...
a) § 33a wurde in die Strafprozeßordnung durch das Ges ...
b) Gerade aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift sind keine ...
6. Da nach alledem der Beschwerdeführer den Verstoß ge ...
II.
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