VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 58, 45 - Wasserbeschaffungsverbände  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Durch das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände vom  ...
2. Das schleswig-holsteinische Gesetz über kommunale Zusamme ...
II.
1. Kläger des Ausgangsverfahrens ist der Wasserbeschaffungsv ...
2. Das Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersach ...
III.
1. Für die Bundesregierung hat sich der Bundesminister f&uum ...
2. Auch der Schleswig-Holsteinische Landtag hat eine Stellungnahm ...
3. Der schleswig-holsteinische Vertreter des öffentlichen In ...
4. Der für das Kommunalrecht und Wasserverbandsrecht zust&au ...
B.
C.
I.
II.
III.
1. Die Wasserverbandverordnung trifft in ihren §§ 177 b ...
2. Eine solche Umgehung der Vorschriften des Wasserverbandsrechts ...
a) Nach Art. 125 Nr. 1 GG wird Recht aus der Zeit vor dem Zusamme ...
b) Dem steht nicht entgegen, daß der Bund zur Regelung des  ...
c) Die Zugehörigkeit der Regelungen über Gründung, ...
IV.
1. Dem Wortlaut des § 27 GkZ, der nur von einem Übergan ...
2. Bei dieser Auslegung weicht § 27 GkZ von den Bestimmungen ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).