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Informationen zum Dokument  BVerfGE 77, 308 - Arbeitnehmerweiterbildung  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Seit Mitte der sechziger Jahre erheben insbesondere die Gewerk ...
2. a) Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurl ...
b) Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) ist vom Landtag de ...
II.
1. Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 582/85 ist von zwei Arbeitgebe ...
2. Die Beschwerdeführerin des Verfahrens 1 BvR 974/86, ein U ...
III.
1. Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 563/85 haben zwei Arbeitgeberv ...
2. Im Verfahren 1 BvL 3/86 hat das Arbeitsgericht dem Bundesverfa ...
IV.
1. Hessisches Bildungsurlaubsgesetz: ...
a) Der Ministerpräsident des Landes Hessen hält das Ges ...
b) Im Verfassungsbeschwerde-Verfahren 1 BvR 974/86 hält der  ...
2. Nordrhein-westfälisches Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz: ...
a) Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat zur Ver ...
b) Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hält die Verfassungsb ...
c) Der Kläger des Ausgangsverfahrens, Welches zum Normenkont ...
3. Stellungnahmen zu beiden Gesetzen ...
a) In der Sache teilen die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeit ...
b) Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat in den Verfahren 1 BvR 563/ ...
c) Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft geht ebenfalls von der  ...
B.
I.
1. Die in beiden Gesetzen angeordneten Freistellungs- und Entgelt ...
2. Die Beschwerdeführer sind durch die gesetzlichen Freistel ...
3. Die Beschwerdeführer haben bereits jetzt organisatorische ...
II.
III.
1. Das vorlegende Gericht hat die Entscheidungserheblichkeit in d ...
2. Das vorlegende Gericht hat die für die Prüfung der V ...
C.
I.
1. Zur Abgrenzung der Gesetzgebungsbefugnis kommt es auf den Gege ...
2. Das Arbeitsrecht ist Gegenstand konkurrierender Gesetzgebung ( ...
a) Das Recht der Arbeitnehmerweiterbildung ist bundesrechtlich ni ...
b) Der Bund hat in der Vergangenheit nicht mit Sperrwirkung gegen ...
c) Die Staatspraxis bestätigt das Fehlen einer abschlie&szli ...
II.
1. Die Berufsausübung der Arbeitgeber in Hessen und Nordrhei ...
2. a) Die den Arbeitgebern in Hessen und Nordrhein-Westfalen gese ...
b) Die in beiden Gesetzen vorgesehenen Freistellungs- und Entgelt ...
III.
1. Sprechen für die Arbeitnehmerweiterbildung Gründe de ...
2. Die Grenzen der Zumutbarkeit für eine zusätzliche Ko ...
IV.
1. Der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) läßt dem Ges ...
a) Diesem Gebot entspricht es, daß die Landesgesetzgeber nu ...
b) Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, da&szl ...
c) Die den Arbeitgebern in Hessen und Nordrhein-Westfalen auferle ...
2. Die von den Arbeitgebern zu erfüllenden Freistellungs- un ...
a) Die speziellere Grundrechtsverbürgung aus Art. 12 Abs. 1  ...
b) Das Vermögen als solches wird vor der Auferlegung von Gel ...
V.

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher, Jens Krüger
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