1. Bearbeitung
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A. Tschentscher |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 160, 1 - Umschlagsverbot Kernbrennstoffe
BVerfGE 159, 149 - Solidaritätszuschlag Körperschaftsteuerguthaben
BVerfGE 141, 1 - Völkerrechtsdurchbrechung
BVerfGE 138, 1 - Schulnetzplanung Sachsen
BVerfGE 131, 88 - Dienstbeschädigungsausgleich
BVerfGE 129, 186 - Investitionszulagengesetz
BVerfGE 125, 175 - Hartz IV
BVerfGE 120, 56 - Vermittlungsausschuss
BVerfGE 117, 1 - Erbschaftsteuer
BVerfGE 93, 386 - Auslandszuschlag
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen So ...
2. Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge f& ...
II.
1. Der Antragsteller des Ausgangsverfahrens ist der Vater eines i ...
2. Das Familiengericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bunde ...
a) Bei Gültigkeit der Norm sei die Vormundschaft aufzuheben. ...
b) § 1696 Abs. 2 BGB sei verfassungswidrig, weil er es nicht ...
c) Eine verfassungskonforme Auslegung der zur Prüfung gestel ...
III.
1. Der Bundesminister der Justiz, der sich namens der Bundesregie ...
2. Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat eine Äu&szl ...
3. Die Pflegeeltern stimmen der Rechtsauffassung des vorlegenden ...
B.
I.
II.
1. Es ist schon fraglich, ob die tatsächlichen Feststellunge ...
2. Ob die Vorlage schon wegen dieses Mangels unzulässig ist, ...
a) Die Vorlagefrage ist nur entscheidungserheblich, wenn die vom ...
b) Die Darlegungen zur Auslegung des § 1696 Abs. 2 BGB sind ...
c) Nicht nachvollziehbar ist die Auffassung des vorlegenden Geric ...
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