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Informationen zum Dokument  BVerfGE 108, 34 - Bewaffnete Bundeswehreinsätze  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Türkei beantragte mit Schreiben vom 10. Februar 2003  ...
2. Bei den eingesetzten AWACS-Flugzeugen handelt es sich um ein l ...
3. Mit Schreiben vom 14. März 2003 teilte der Vorsitzende de ...
4. Die Bundesregierung lehnte es ab, die Zustimmung des Deutschen ...
5. Nachdem in den frühen Morgenstunden des 20. März 200 ...
II.
1. a) Die Antragstellerin ist der Auffassung, sie habe ein Rechts ...
b) Der angekündigte Hauptsacheantrag sei zulässig. Das  ...
c) Der Antrag im Verfahren der Hauptsache sei auch nicht offensic ...
d) Die begehrten Regelungen seien zur Abwehr schwerer Nachteile f ...
2. a) Nach Ansicht der Antragsgegnerin wäre ein Antrag in de ...
b) Bei einer Folgenabwägung überwögen die Nachteil ...
B.
I.
1. Der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache i ...
2. Der Antrag ist zulässig, obwohl er auf eine Maßnahm ...
II.
1. a) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverf ...
b) Der Erlass einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahr ...
c) Für eine einstweilige Anordnung ist kein Raum, wenn der i ...
2. Das noch einzuleitende Hauptsacheverfahren wäre weder von ...
a) Gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § ...
b) Der Antrag ist auch nicht offensichtlich unbegründet. Das ...
3. a) In einem Hauptsacheverfahren bedarf es der Klärung, wi ...
b) Eine Folgenabwägung fällt gegen den Erlass einer ein ...
aa) Der konstitutive Parlamentsvorbehalt hat ein hohes Gewicht, w ...
bb) Auf der anderen Seite steht die außenpolitische Verantw ...
cc) Es lässt sich nicht feststellen, dass bei dem anzulegend ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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