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Informationen zum Dokument  BVerfGE 112, 164 - Abzug Sozialversicherungsbeiträge  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die Beschwerdeführerin bezog bis einschließlich Dez ...
2. Das Niedersächsische Finanzgericht wies die Klage der Bes ...
3. Mit ihrer Revision trug die Beschwerdeführerin vor, die e ...
4. Der Bundesfinanzhof wies die Revision gegen das Urteil mit Bes ...
III.
1. Der Grenzbetrag in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG dürfe nic ...
2. In die Bemessungsgröße für die Freigrenze d&uu ...
IV.
1. Die Anknüpfung allein an den Begriff der "Einkünfte" ...
2. Die Freigrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG genüge au ...
B.
I.
1. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem ...
2. Mit seiner Begrenzung des Anspruchs auf Kinderfreibeträge ...
3. Nach diesen Maßstäben verstößt § 32 ...
a) Die Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in die  ...
b) Für die Benachteiligung dieser Gruppe unterhaltspflichtig ...
aa) Wie auch der Bundesfinanzhof (BFHE 192, 316 [328 f.]) he ...
bb) Auch die Annahme, der (hälftige) Ansatz einer "Vorsorgep ...
c) Für die Benachteiligung unterhaltsverpflichteter Eltern m ...
II.
1. Die verfassungskonforme Auslegung einer Norm ist dann geboten, ...
2. Hiernach nicht zu beanstanden ist die Auslegung des Bundesfina ...
3. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG bietet Raum für eine verfass ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 03.12.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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