VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 118, 111 - Nordatlantik-Vertrag  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. a) Nach dem Sturz des Taliban-Regimes einigten sich die gr&oum ...
b) Die Bundesregierung beantragte am 21. Dezember 2001 die Zustim ...
2. a) Im August 2003 übernahm die NATO die Führung der  ...
b) Auf dem NATO-Gipfel in Riga am 28./29. November 2006 gaben die ...
3. a) Am 8. Februar 2007 beantragte die Bundesregierung die Zusti ...
b) Der Deutsche Bundestag stimmte diesem Antrag der Bundesregieru ...
II.
1. Zur Begründung ihrer Anträge im Organstreitverfahren ...
a) Die Anträge seien zulässig. Als Fraktion des Deutsch ...
b) Die Anträge seien auch begründet. Das Mitwirkungsrec ...
2. Zur Begründung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen ...
III.
1. a) Der Hauptsacheantrag zu 1. sei unzulässig, da insoweit ...
b) Die Hauptsacheanträge seien jedenfalls offensichtlich unb ...
aa) Der vorliegende Organstreit werfe im Wesentlichen die gleiche ...
bb) Soweit die Antragstellerin geltend mache, die Bundesregierung ...
2. Jedenfalls aber könne eine Folgenabwägung nur zur Ab ...
B.
1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgerich ...
2. Nach diesem Maßstab ist der Antrag auf Erlass einer eins ...
a) Für eine einstweilige Anordnung ist kein Raum, wenn das B ...
b) Daran fehlt es hier. Es ist nicht ersichtlich, dass im Hinblic ...

Bearbeitung, zuletzt am 05.11.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).