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Informationen zum Dokument  BVerfGE 166, 1 - Kinderehe  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Da Art. 13 Abs. 1 EGBGB als Eheschließungsstatut auf das ...
2. Art. 13 Abs. 1 EGBGB regelt nicht nur das Eheschließungs ...
3. Der hier vorgelegte Art. 13 Abs. 3 EGBGB zieht für nach a ...
a) Nach der bis zum 21. Juli 2017 geltenden Rechtslage bestimmte  ...
b) Um Rechtsklarheit bei der inländischen Wirksamkeit von na ...
c) Nach Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ist jede im Ausland vor Vollen ...
aa) Nach Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ist jede im Ausland vor Volle ...
bb) Jenseits der statusrechtlichen Unwirksamkeit einer von Art. 1 ...
cc) Auch zu weiteren Rechtswirkungen der durch Art. 13 Abs. 3 Nr. ...
(1) So bestimmt Art. 13 EGBGB lediglich das Eheschließungss ...
(2) Dies kann allerdings zu Härten führen, wie sie bere ...
(3) Von weiteren gesetzlichen Bestimmungen für andere Rechts ...
(a) Das gilt etwa für die Frage des Ehegattenunterhalts. Das ...
(b) Für weitere Folgen und Wirkungen der Ehe, sowohl im Verh ...
(aa) Die Auswirkungen der inländischen Nichtigkeit der Ehe a ...
(bb) Da Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB unmittelbar allein die statusr ...
(cc) Die erbrechtlichen Folgen der statusrechtlichen Unwirksamkei ...
(dd) Das anwendbare Güterrechtsstatut bestimmt sich für ...
(ee) Für die Rechtsbeziehungen der von der Unwirksamkeitsano ...
(ff) Mangels gesonderter Bestimmungen im Gesetz zur Bekämpfu ...
(gg) Das Bestehen von Unterhaltsansprüchen von aus der inl&a ...
II.
III.
1. Die Verfassungsmäßigkeit des während des laufe ...
2. Die gesetzliche Anordnung der Unwirksamkeit der von noch nicht ...
IV.
1. Die Bundesregierung hat Zweifel geäußert, ob die Vo ...
3. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter hat die v ...
4. Die Bundesrechtsanwaltskammer schließt sich den Ausf&uum ...
5. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und intern ...
6. Auch der Deutsche Familiengerichtstag hält die vorgelegte ...
7. Die Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht bewer ...
8. Auch der Deutsche Juristinnenbund sieht durch die vorgelegte R ...
9. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält Art. 1 ...
10. Das Deutsche Komitee für UNICEF sieht ebenfalls eine Ein ...
11. Das Deutsche Kinderhilfswerk ist der Auffassung, dass die vor ...
12. Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie hat vor allem  ...
13. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen tr ...
14. Der Berufsverband für Kinder- und Jugendlichenpsychother ...
15. Nach Auffassung des Zentralrats der Muslime in Deutschland (Z ...
16. Terre des femmes hat in der Initiativstellungnahme zum Ausdru ...
17. Auf einzelne Fragen des Bundesverfassungsgerichts (dazu Rn. 6 ...
B.
I.
II.
1. Das Ausgangsverfahren hat sich erledigt, denn die Betroffene d ...
2. Das Bundesverfassungsgericht ist aber trotz der Erledigung des ...
a) Erledigt sich das Ausgangsverfahren, hat dies zwar regelmä ...
b) Hier besteht trotz der Erledigung des Ausgangsverfahrens ein g ...
C.
I.
1. Art. 6 Abs. 1 GG stellt die Ehe unter den besonderen Schutz de ...
a) aa) Ehe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG ist eine im Grundsatz au ...
bb) Art. 6 Abs. 1 GG garantiert die Freiheit, die Ehe mit einer s ...
b) Die Freiheit der Eheschließung erfordert und gestattet a ...
c) Das Rechtsinstitut der Ehe ausgestaltende Regelungen müss ...
d) Dem Gesetzgeber steht bei der Ausgestaltung der Ehe grunds&aum ...
e) Die genannten Maßstäbe zur Ehefreiheit gelten auch  ...
2. Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB, der den Schutzbereich der Ehefreih ...
a) Die in Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB vorbehaltlich der Ausnahmere ...
b) Die vorgelegte Norm mit ihrer Anordnung inländischer Unwi ...
c) Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB greift in verfassungsrechtlich nich ...
aa) Die unmittelbar durch Gesetz angeordnete inländische Unw ...
bb) Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ist im verfassungsrechtlichen Sinn ...
(1) Durch die im Gesetz selbst angeordnete inländische Unwir ...
(2) Unter Berücksichtigung des dem Gesetzgeber bei der Eignu ...
(3) Die vorgelegte Norm ist auch insoweit geeignet, als sie der R ...
cc) Die durch die vorgelegte Norm gesetzesunmittelbar angeordnete ...
(1) Grundrechtseingriffe dürfen nicht weitergehen, als es de ...
(2) (a) Nach diesen Maßgaben stand dem Gesetzgeber lediglic ...
(b) Dennoch ist die vorgelegte Norm im verfassungsrechtlichen Sin ...
(aa) Der Erforderlichkeit von Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB steht ni ...
(bb) Der Erforderlichkeit der vorgelegten Regelung steht auch nic ...
(cc) Schließlich kann die Erforderlichkeit der in Art. 13 A ...
dd) Die in Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB unmittelbar durch Gesetz an ...
(1) Die Angemessenheit und damit die Verhältnismäß ...
(2) Die vorgelegte Norm beeinträchtigt bereits wegen ihrer f ...
(a) Der in Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB grundsätzlich angeordn ...
(b) Das Eingriffsgewicht wird auch dadurch erhöht, dass den  ...
(3) Dem nicht unerheblichen Gewicht des Eingriffs in die Eheschli ...
(a) Der Minderjährigenschutz als Gemeinwohlbelang von gro&sz ...
(b) Der Gesetzgeber konnte von der großen Bedeutung des ver ...
(c) Bei dem Ziel der Schaffung von Rechtsklarheit handelt es sich ...
(4) Obwohl der Gesetzgeber insbesondere mit dem Schutz von Minder ...
(a) Der mit der Unwirksamkeitsanordnung in Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 E ...
(aa) Entgegen der Auffassung des vorlegenden Gerichts sowie mehre ...
(bb) Auch aus durch den Gesetzgeber zu berücksichtigendem V& ...
(b) Die vorgelegte Norm ist aber nicht verhältnismä&szl ...
(aa) Für die Zumutbarkeit der von Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ...
(bb) Trotz der großen Bedeutung des Schutzes Minderjäh ...
(cc) Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB erweist sich zudem als unangemess ...
(5) Wegen des Verzichts auf Regelungen über die Folgen der v ...
II.
D.
I.
II.
1. Sowohl das Vorhandensein von verschiedenen Möglichkeiten  ...
a) Der Gesetzgeber kann an der Wertung festhalten, Auslandsehen m ...
b) Die Nichtigkeitserklärung, die anders als die Erklär ...
2. Die Weitergeltung ist veranlasst, weil ansonsten auch die blo& ...
E.

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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