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Informationen zum Dokument  BGHZ 60, 302 - Aufopferungsanspruch aus haftbedingtem Gesundheitsschaden  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

    BGHZ 20, 61 - Verhältnis von Wehrdienstbeschädigung und "Aufopferung"
    BGHZ 9, 83 - Aufopferungsanspruch bei Impfschäden

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

I.
II.
1. a) Gegen den Kläger ist mit der Verhängung der Unter ...
b) Wer sich seiner Inhaftierung als Untersuchungs- oder Strafgefa ...
c) Dagegen kann es sein, daß der Untersuchungsgefangene, de ...
d) Die damit für den Aufopferungsanspruch vorzunehmende rech ...
e) Wie in diesem Gesetz ist jedoch auch für den hier eingekl ...
f) Die in Art. 6 Abs. 2 der Menschenrechtskonvention (MRK) vom 4. ...
2. Für den Kläger hätte eine nach der Untersuchung ...
a) Dabei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob der unter 1 b ...
b) Auch wenn aus einer selbst verschuldeten Freiheitsentziehung A ...
aa) Dabei ist zur Bestimmung des Opfers, das der Kläger erbr ...
bb) Das bedeutet allerdings nicht, daß der Staat schon aus  ...
cc) Für Strafgefangene und "schuldige" Untersuchungsgefangen ...
(1.) Zum einen kann nicht außer Betracht bleiben, daß ...
(2.) Zum anderen darf nicht verkannt werden, daß es hier le ...
c) Die so zu bestimmende Opfergrenze wäre bei dem Kläge ...
3. Das Berufungsgericht wird mithin bei seiner erneuten Verhandlu ...
III.
1. Sollte sich bei der erneuten Verhandlung ergeben, daß di ...
2. Letztlich müßte das Berufungsgericht noch prüf ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch: Rainer M. Christmann, A. Tschentscher
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