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Informationen zum Dokument  BGE 111 II 149 - Amtsärztliche Spitaltätigkeit  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
A.
B.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- Die Zuständigkeit des Bundesgerichts als einzige Instanz ist  ...
Erwägung 2
2.- Der Beklagte stellt die Frage in den Vordergrund, ob überhaup ...
Erwägung 3
3.- Das Universitätsspital Zürich ist eine unselbständige öffentl ...
a) Öffentliche Beamte und Angestellte haften an sich für von ihne ...
b) Soweit der behauptete Schaden in Ausübung amtlicher Tätigkeit  ...
Erwägung 4
4.- Gemäss § 6 des kantonalen Gesetzes über die Haftung des Staat ...
a) Das Gesetz muss in erster Linie aus sich selbst heraus, das he ...
b) Dass unter den "hoheitlichen Verrichtungen", welche nach § 6 H ...
c) Die vom Beklagten vertretene Auslegung würde ausserdem zu Erge ...
Erwägung 5
5.- Nach Ansicht des Beklagten bezieht sich die Klage indes gar n ...
a) Nach der Krankenhausverordnung vom 28. Januar 1981 unterstehen ...
b) Die Privatarztbewilligung gilt ausdrücklich nur "für persönlic ...
c) Ob die Chefärzte ihren Oberärzten für medizinische Verrichtung ...
d) Die massgebende Tätigkeit von Dr. Z. beruht demnach nicht auf  ...
Entscheid:

Bearbeitung, zuletzt am 25.11.2024, durch: DFR-Server
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