1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 156, 354 - Vermögensabschöpfung
BVerfGE 140, 317 - Identitätskontrolle
BVerfGE 133, 168 - Verständigungsgesetz
BVerfGE 120, 224 - Geschwisterbeischlaf
BVerfGE 110, 1 - Erweiterter Verfall
BVerfGE 109, 133 - Langfristige Sicherheitsverwahrung
BVerfGE 95, 96 - Mauerschützen
BVerfGE 74, 358 - Unschuldsvermutung
BVerfGE 54, 100 - Verstrickung in ein Unrechtssystem
BVerfGE 45, 187 - Lebenslange Freiheitsstrafe
BVerfGE 36, 193 - Journalisten
BVerfGE 28, 386 - Kurzzeitige Freiheitsstrafe
BVerfGE 27, 18 - Ordnungswidrigkeiten
BVerfGE 22, 49 - Verwaltungsstrafverfahren
BVerfGE 20, 323 - 'nulla poena sine culpa'
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
I.
II.
III.
1. Es ist im modernen Strafrecht selbstverständlich, da&szli ...
2. Allerdings würde der formale Gesichtspunkt, daß die ...
3. Trotzdem bestehen keine zwingenden Gründe dafür, die ...
a) Der gesetzliche Tatbestand ist seinem Inhalt nach nicht rechts ...
b) Es handelt sich um eine reine Ordnungswidrigkeit (im Gegensatz ...
c) Die Bestimmung muß im Rahmen der geschichtlichen Entwick ...
4. Sind somit entscheidende Gründe für eine Verfassungs ...
|