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Informationen zum Dokument  BVerfGE 13, 97 - Handwerksordnung  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
III.
IV.
V.
B.
C.
I.
II.
III.
IV.
1. Der Bundesgesetzgeber hat das Handwerk als einen volkswirtscha ...
2. Wie diese Darstellung zeigt, kam es dem Gesetzgeber nicht dara ...
3. Die Erwägungen, mit denen der Gesetzgeber das besondere I ...
a) Innerhalb des Gesamtbereichs der Wirtschaft nimmt das Handwerk ...
b) Vom Standpunkt einer auf den Schutz des Mittelstandes durch Er ...
c) In den Betrieben des Handwerks wird der größte Teil ...
d) Das Handwerk, verkörpert vor allem in der Gestalt des "Me ...
V.
1. Der Gesetzgeber hätte die Wahrung und Förderung des  ...
2. Die Handwerksordnung stellt als subjektive Voraussetzung f&uum ...
3. Durfte demnach der Gesetzgeber die Stufe der reinen Ausüb ...
4. Eine unzumutbare Freiheitsbeschränkung könnte darin  ...
5. Die im Gesetze zur Zulassungsvoraussetzung gemachten Kenntniss ...
a) Aus der Natur handwerklicher Arbeit ergibt sich, daß ein ...
b) Der besondere Ausbildungsgang und die Prüfung beschweren  ...
c) Der Grundsatz, daß beim Handwerk Kapital und Arbeit in e ...
6. Würdigt man abschließend die Freiheitsbeschrän ...
7. Zusammenfassend ergibt sich: Art. 12 Abs. 1 GG setzt selbst di ...
VI.

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch: A. Tschentscher, Rainer M. Christmann
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