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Informationen zum Dokument  BVerfGE 14, 105 - Branntweinmonopol  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
II.
1. Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen Entscheidunge ...
a) Die Beschwerdeführerin zu 1) ist eine 1955 gegründet ...
b) Die Beschwerdeführerin zu 2) betreibt eine Hefelüftu ...
2. Die Beschwerdeführerinnen rügen Verletzung ihrer Gru ...
a) Ihr Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG sei verletzt, weil die Erm ...
b) Die Befugnis der Bundesmonopolverwaltung, den Überbrandab ...
c) Art. 3 Abs. 1 GG sei verletzt, weil kein sachlicher Grund best ...
d) § 74 BranntwMonG verletze endlich die Gewährleistung ...
3. Die Bundesregierung hält die Verfassungsbeschwerden f&uum ...
4. Die Beschwerdeführerinnen haben auf mündliche Verhan ...
B.
I.
1. Das Grundgesetz nennt die Finanzmonopole lediglich in den das  ...
2. Die Herstellung von Branntwein in Eigenbrennereien ist vom Bra ...
3. Die in § 74 BranntwMonG enthaltene Ermächtigung zur  ...
a) § 74 BranntwMonG ermächtigt nicht zum Erlaß vo ...
b) Als Ermächtigung zu monopolwirtschaftlichen Maßnahm ...
II.
III.
1. Der Gesetzgeber hat durch die Regelung des Überbrandabzug ...
2. Die Steuerung der Produktion über Brennrecht und Übe ...
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: A. Tschentscher, Marcel Schröer
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