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Informationen zum Dokument  BVerfGE 21, 54 - Hebesätze  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. – I.
1. Nach § 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) sind die Geme ...
2. Erhebt eine Gemeinde die Lohnsummensteuer, so bedeutet dies ni ...
II.
III.
1. Mit ihrer gegen die Urteile des Bundesfinanzhofs und des Finan ...
2. Weiter macht die Beschwerdeführerin – unter Verweis ...
IV.
B. – I.
1. Die Lohnsummensteuer ist eine besondere Form der Gewerbesteuer ...
2. Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt durch die Haushaltss ...
II.
1. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprech ...
2. Die Lohnsummensteuer paßt in das System der Gewerbesteue ...
3. Die bei der Einführung der Lohnsummensteuer angestellten  ...
a) Der Gesetzgeber stand bei der Schaffung des Gewerbesteuergeset ...
b) Der Gesetzgeber wollte eine einigermaßen konjunktur- und ...
4. Ist somit die Lohnsummensteuer als solche nicht systemwidrig u ...
5. Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht dadurch verletzt, daß nicht j ...
6. Die am Ertrag, auch am Gewerbekapital, gemessene verschiedene  ...
a) Es kann allerdings zutreffen, daß im Vergleich zur allge ...
b) Die Beschwerdeführerin hat auf Grund einer repräsent ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.11.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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